FMA präsentiert Jahresbericht 2012
16.05.2013, Risiken der Banken begrenzt. Transparenz, Fairness und Sauberkeit auf dem Finanzmarkt gestärkt.
2012 hat die FMA 241 Vor-Ort-Prüfungen und 327 Managementgespräche in ihrem Aufsichtsbereich durchgeführt und damit in etwa die Frequenz der Vorjahre gehalten (Vor-Ort- Prüfungen – 2010: 233, 2011: 235; Managementgespräche – 2010: 291, 2011: 321). Gleiches gilt für die Verwaltungsstrafverfahren, die mit 531 knapp unter den Vorjahreszahlen lagen (2011: 569, 2010: 543). 99 der Verfahren wurden ergebnislos eingestellt, 156 mit einer Ermahnung beendet, in 212 Fällen wurde eine Strafverfügung verhängt und 163 Verfahren wurden mit Straferkenntnissen abgeschlossen. Überdies hat die FMA im Berichtsjahr 88 Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
„Unsere nachhaltige Aufsichtsstrategie entsprechend der FMA-Leitlinie `Kompetenz – Kontrolle – Konsequenz´ trägt Früchte: Die Qualität des Finanzplatzes Österreich konnte weiter verbessert werden. „Wir haben den Verbraucherschutz gestärkt, das Risiko der Banken begrenzt, Transparenz und Fairness verbessert sowie die Sauberkeit auf dem Finanzmarkt erhöht“, so Ettl. Und sein Vorstandskollege Kumpfmüller untermauert die Argumentation noch mit einigen Kennzahlen: „So wurde die Kernkapitalquote der Banken in nur fünf Jahren von 7,7 auf 11,0% erhöht, die Solvabilitätsquote der Versicherungen konnte mit rund 350% trotz der globalen Finanzmarktturbulenzen auf einem beruhigend hohen Niveau gehalten werden, und bei den Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistern haben wir durch Anwendung strengster Maßstäbe eine nachhaltige Professionalisierung eingeleitet und die Zahl der von der FMA konzessionierten Anbieter auf rund 170 halbiert.“
Von den € 48 Mio. Kosten der FMA im Jahr 2012 sind € 8 Mio. als pauschaler Kostenersatz für den Aufwand der Oesterreichischen Nationalbank an diese zu überweisen. Zur Finanzierung der FMA leistet der Bund einen pauschalen Beitrag von € 3,5 Mio., weitere € 3,7 Mio. (2011: € 3,2 Mio.) wurden 2012 durch Gebühren und sonstige Erträge gedeckt. Der überwiegende Rest der Kosten der Aufsicht ist laut Gesetz verursachergerecht auf die Beaufsichtigten umzulegen: Von diesen rund € 40,7 Mio. (2011: € 38,1 Mio.) entfallen 52% auf die Banken, 21% auf die Versicherungsunternehmen, 3% auf die Pensionskassen und 24% auf den Bereich Wertpapiere.
Als die großen Herausforderungen für die FMA im Jahr 2013 hoben Ettl und Kumpfmüller den Aufbau der „Enforcementstelle Rechnungslegung“, die Umsetzung der neuen europäischen Bankenaufsicht mit der Führungsrolle der Europäischen Zentralbank („Single Supervisory Mechanism“) sowie die Vorbereitungen für die neuen Eigenkapitalregime für Banken und Versicherungen, Basel III sowie Solvency II, hervor.
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