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BSV: Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft


Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

04.02.2022, Bern - Der Bundesrat beabsichtigt, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen. Der Fonds erwirtschaftet keine Zinsen mehr, mit denen die kantonalen Beiträge in diesem Bereich reduziert werden könnten. Das Kapital wird an die Kantone übertragen. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 hat der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) unterbreitet.



Der FLG-Fonds ist mit 32,4 Millionen Franken ausgestattet. Die Zinsen aus diesem Fonds werden verwendet, um die von den Kantonen zu entrichtenden Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Seit 2018 erwirtschaftet der Fonds jedoch keine Zinsen mehr, weshalb die Eidgenössische Finanzkontrolle im Rahmen einer 2019 durchgeführten Subventionsprüfung die Auflösung empfahl.

Kapital geht an die Kantone

Mit Blick auf das ursprüngliche Ziel, die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen zu reduzieren, wird das Fondskapital an die Kantone übertragen. Der Anteil jedes Kantons soll im Verhältnis zu den im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet werden. Mit der Auflösung des FLG-Fonds werden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen vereinfacht. Die Auflösung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen gemäss FLG.


Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Marc Stampfli
Stv. Leiter Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft
+41 58 462 90 79
marc.stampfli@bsv.admin.ch

Kontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Effingerstrasse 20
3003 Bern

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