EDI - Bundesrat und Parlament empfehlen die Änderung des Filmgesetzes zur Annahme


Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR

09.03.2022, Bern - Am 15. Mai 2022 wird sich die Stimmbevölkerung zur Änderung des Filmgesetzes äussern, sofern das Referendum auch formell zustande kommt. Die Änderung sieht vor, dass Streamingdienste 4 Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Eine solche Investitionspflicht gilt heute bereits für private Schweizer Fernsehsender. Die Streamingdienste sollen zudem neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Mit der Gesetzesänderung wollen Bundesrat und Parlament eine Lücke schliessen, die durch den digitalen Wandel entstanden ist. Sie soll zudem die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten beheben und zur kulturellen Vielfalt des digitalen Angebots beitragen.


Firmenmonitor

Inländische Fernsehsender müssen 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden aber zunehmend auch im Internet zum Abruf (Streaming) angeboten. Im Gegensatz zu den meisten Nachbarländern besteht für Streamingdienste in der Schweiz derzeit keine Investitionspflicht.

Investitionen in das Filmschaffen, Vielfalt des Angebots

Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass auch Streamingdienste 4 Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Sie können dazu entweder direkt in Schweizer Produktionen investieren oder eine Ersatzabgabe leisten, die zur Unterstützung des Schweizer Films eingesetzt wird. Ausserdem sollen sie neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Serien oder Filme zu senden, die in Europa produziert wurden. Mit der Gesetzesänderung sollen Streamingdienste Fernsehsender gleichgestellt werden. Der Zusatzbetrag zugunsten des Schweizer Filmschaffens aus dieser erweiterten Investitionspflicht wird auf 18 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

Argumente des Referendumskomitees

Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee ist der Auffassung, dass die Pflicht zur Investition in das Schweizer Filmschaffen einer Sonderabgabe für Streaming-Plattformen gleichkommt, die sich auf die Preise der Abonnemente auswirken wird. Es erachtet es ausserdem als ungerecht, dass Streamingdienste 30 Prozent ihres Programms für europäische Filme zur Verfügung stellen müssten. Diese Vorgabe würde gemäss dem Komitee die Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten einschränken und Produktionen aus anderen Teilen der Welt benachteiligen.

Argumente von Bundesrat und Parlament

Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments wird das Gesetz dafür sorgen, dass in- und ausländische Fernsehsender und Streamingdienste gleichgestellt werden. Ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern werden ebenfalls einen Beitrag an die Vielfalt des Filmangebots leisten müssen.

Das Gesetz stellt zudem sicher, dass ein kleiner Teil des in der Schweiz erzielten Umsatzes in der Schweiz bleibt. Dadurch können Arbeitsplätze geschaffen und Aufträge an die lokale Wirtschaft generiert werden.

Eine Auswirkung der Investitionspflicht auf die Preise der Streaming-Anbieter ist unwahrscheinlich. Auch in Ländern mit sehr hohen Ansätzen ist kein Zusammenhang zwischen Regulierung und Preisen erkennbar. Die Verpflichtung für Streamingdienste, mindestens 30 Prozent europäische Filme und Serien zu zeigen, kommt in der Europäischen Union bereits zur Anwendung und liegt unter den Vorgaben für Fernsehsender. Die Streamingdienste halten sich bereits daran, womit sich für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz nichts ändern wird.


Medienkontakt:
Peter Lauener, Leiter Kommunikation EDI
Tel.: +41 58 462 85 79

Kontakt:
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR
Inselgasse 1
3003 Bern

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Jeder zehnte neue Lastwagen mit Alternativ-Antrieb
auto-schweiz Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, 17.05.2024

Vietnam: VIER PFOTEN rettet den letzten Bären einer Bärenfarm in der Provinz Binh Duong
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 17.05.2024

Siehe mehr News

Schweizer Medien

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung