WBF - Bundesrat will die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aktualisieren


Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

23.06.2022, Bern - Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 das Verhandlungsmandat für die Aktualisierung der OECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen genehmigt. Die Schweiz wird sich insbesondere dafür einsetzen, dass dieser Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung in den Bereichen Digitalisierung und Umwelt angepasst wird.



Zehn Jahre nach der letzten umfassenden Revision im Jahr 2011 sollen die OECD-Leitsätze punktuell aktualisiert werden. Zu diesem Schluss kommt die OECD-Arbeitsgruppe zur verantwortungsvollen Unternehmensführung gestützt auf eine umfassende, öffentliche Konsultation. Ziel ist es, die Kohärenz der OECD-Leitsätze mit anderen seit der letzten Revision entwickelten Instrumenten (z.B. UNO- Agenda 2030, OECD-Leitfäden zur Sorgfaltsprüfung) sicherzustellen.

Die Schweiz unterstützt die Aktualisierung der OECD-Leitsätze, welche die neuen Entwicklungen berücksichtigt (v.a. in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen). Zudem sollen die OECD-Leitsätze mit Bestimmungen zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien ergänzt werden. Auch soll im Bereich der Korruptionsbekämpfung neben der Bestechung die Erfassung weiterer missbräuchlicher Praktiken (z.B. im Zusammenhang mit Lobbying und Sponsoring) geprüft werden.

Für eine einheitliche Umsetzung der OECD-Leitsätze durch die Nationalen Kontaktpunkte sollen zusätzliche Vorgaben bezüglich Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht der Nationalen Kontaktpunkte gemacht werden. Zudem ist es wichtig, gewisse Verfahrensschritte zur Bearbeitung von Eingaben durch die Nationalen Kontaktpunkte detaillierter zu regeln.

Die Verhandlungen werden diesen Sommer beginnen und sollen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen der 38 OECD-Mitglieder und 12 weiterer Staaten zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. Jeder Unterzeichnerstaat ist verpflichtet, einen Nationalen Kontaktpunkt einzurichten. Dieser informiert die Unternehmen über die Leitsätze und steht bei Konflikten als aussergerichtliche Schlichtungsstelle zur Verfügung.


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