BAZL - Flughafen Genf: Änderung des Betriebsreglements und Plangenehmigung


Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

25.11.2022, Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das aufgrund des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erarbeitete Dossier genehmigt. Der Internationale Flughafen Genf (Aéroport International de Genève, AIG) hatte dieses Dossier 2019 eingereicht. Dieser Entscheid ermöglicht es insbesondere, die zulässige Lärmbelastung für den Lärm neu festzulegen und ein Quotensystem für verspätete Flüge nach 22 Uhr einzuführen. Mit diesem Schritt werden die im SIL- Objektblatt festgelegten Massnahmen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung konkretisiert.


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Nach der Genehmigung des SIL-Objektblatts 2018 durch den Bundesrat hat der Flughafen Genf ein Gesuch um Änderung des Betriebsreglements sowie um Plangenehmigung für infrastrukturbezogene und betriebliche Vorhaben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Im Verlauf des Verfahrens behandelte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zahlreiche Einsprachen. Das zuständige Departement (UVEK) hat das Dossier nun gutgeheissen und somit die Umsetzung des SIL-Objektblatts für die AIG bewilligt. Damit endet ein Verfahren, das 2013 seinen Anfang nahm, und an dem die zuständigen Fachstellen des Bundes, der Kantone sowie die Flughafenbetreiberin beteiligt waren.

Für den Flughafen konnte eine neue zulässige Lärmbelastung festgelegt werden, der für Baubewilligungen im Kanton Genf als wichtiger Referenzwert gilt. Mit dem neuen Wert wird der maximal zulässige Fluglärm begrenzt. Der Flughafen ist verpflichtet, die Einhaltung der Lärmkurven jährlich zu kontrollieren. Der Lärmbelastungskataster wird auf der Grundlage der neuen Lärmkurven für den Fluglärm angepasst.

Verspätete Flüge
Die Genehmigung des neuen Betriebsreglements ist ein wichtiger Meilenstein: Zum ersten Mal wird ein innovatives Quotensystem für verspätete Nachtflüge eingeführt, welche die grösste Lärmbelastung verursachen. Es betrifft vor 22 Uhr geplante Starts, die erst nach 22 Uhr durchgeführt werden können. Dieses System sieht progressiv steigende Abgaben mit einer stark abschreckenden Wirkung vor, sobald die Quote ausgeschöpft ist.

Schliesslich ermöglicht die erteilte Plangenehmigung, dass der Flughafenbetrieb für die Anforderungen der Zukunft gerüstet ist und der Luftverkehr sicher und flüssig abgewickelt werden kann. Vorgesehen sind unter anderem der Bau eines neuen Schnellabrollwegs, dank dem die Piste effizienter genutzt werden kann, sowie die Aufhebung bisheriger Nutzungsbeschränkungen einiger Abstellflächen für Flugzeuge.

Die Verfügung wird am 25. November 2022 im Bundesblatt und in den Feuilles d'Avis Officielles der Kantone Genf und Waadt veröffentlicht.


Medienkontakt:
Kommunikation BAZL
Telefon:+41 58 464 72 87

Kontakt:
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Mühlestrasse 2
3063 Ittigen

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