News Abo

Deutlich verbesserte Ergebnisse bei den Kontrollen der Holzdeklaration


Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

15.03.2023, Bern - Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Dies zeigen die Resultate der Kontrollen durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK).


News Abo

Das BFK führte im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 100 Kontrollen durch. Wie in den Vorjahren lag dabei der Fokus auf Unternehmen, deren Risiko für mangelhafte Deklaration vergleichsweise hoch war.

36 Prozent (Vorjahr 16 %) der geprüften Unternehmen haben alles richtig deklariert, was mehr als einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bei 29 Prozent der Unternehmen (Vorjahr 32 %) waren die Produkte teilweise richtig deklariert. Bei etwa einem Drittel der Unternehmen (Vorjahr 50 %) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 800 Produkte überprüft (Vorjahr 661), davon waren 56 Prozent richtig deklariert (Vorjahr 40 %). Diese Resultate sind erfreulich, wobei weiterhin Verbesserungspotential besteht.

Die ab 2022 eingeführte neue Praxis des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften konsequent strafrechtlich zu verfolgen, hat wahrscheinlich präventiv gewirkt und so zu einer Verbesserung der Deklarationen beigetragen. Bei rund der Hälfte der Unternehmen, deren Produkte vom BFK beanstandet wurden, lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor. Das WBF hat diese Fälle als besonders leicht beurteilt und gegen die verantwortlichen Personen keine Bussen verhängt.

Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden. Das BFK musste nur in zwei Fällen eine Berichtigungsverfügung erstellen.

Das BFK ruft die Unternehmen dazu auf, ihre Bemühungen weiter fortzusetzen, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Deklaration von Holz zu gewährleisten.

Das BFK führt nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird, sondern steht den Unternehmen auch mit Rat und Tat zur Seite, um sie bei der Umsetzung der Holzdeklaration zu unterstützen. Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in den Geschäften selbst oder in deren Online- Shops.

Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Brennholz und Holzkohle. Diese Verordnung ergänzt die Holzhandelsverordnung (HHV), die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt.


Medienkontakt:
Kommunikation WBF
058 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch

Kontakt:
Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Bundeshaus Ost
3003 Bern

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Jeder zehnte neue Lastwagen mit Alternativ-Antrieb
auto-schweiz Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, 17.05.2024

Vietnam: VIER PFOTEN rettet den letzten Bären einer Bärenfarm in der Provinz Binh Duong
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 17.05.2024

Siehe mehr News

Schweizer Medien

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung