WBF - Destabilisierungsversuche in Moldau: Bundesrat verabschiedet gezielte Sanktionen


Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

29.06.2023, Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Situation in Moldau gezielte Sanktionen erlassen und eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Damit schliesst sich die Schweiz auf Ersuchen von Moldau den von der EU ergriffenen Massnahmen an. Diese sind eine Reaktion auf die seit Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine immer häufiger vorkommenden Handlungen zur Destabilisierung Moldaus. Die Verordnung über Massnahmen betreffend Moldau tritt am 28. Juni 2023 um 18.00 Uhr in Kraft.


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Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 Finanzsanktionen sowie Reisebeschränkungen gegenüber fünf Personen verabschiedet. Dabei handelt es sich um Geschäftsleute und politisch tätige Personen, die sich an Handlungen zur Untergrabung der Souveränität und Unabhängigkeit von Moldau beteiligt haben. Mit den verabschiedeten Massnahmen werden die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen dieser Personen gesperrt sowie ein Ein- und Durchreiseverbot gegen sie erlassen. Die zu sperrenden Gelder müssen dem SECO unverzüglich gemeldet werden.

Der Bundesrat ist besorgt darüber, dass die von internen Gruppen und von Russland ausgehenden direkten Bedrohungen zur Destabilisierung von Moldau seit Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine zugenommen haben. Die am 28. Juni 2023 vom Bundesrat verabschiedeten gezielten Zwangsmassnahmen richten sich gegen Personen, die Handlungen unterstützen oder umsetzen, welche die Souveränität und Unabhängigkeit von Moldau bedrohen. Der Bundesrat will damit auch auf die zunehmende Untergrabung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Sicherheit des Landes reagieren und seine Unterstützung für die amtierende Regierung bekräftigen. Angesichts ihres Engagements für die Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung der wirtschaftlichen Interessen und die Korruptionsbekämpfung in Moldau will die Schweiz die Bemühungen zur Stabilisierung der aktuellen Situation unterstützen.

Die Sanktionen tangieren das Freihandelsabkommen, das am 27. Juni 2023 in Schaan im Fürstentum Liechtenstein zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Moldau unterzeichnet wurde, in keiner Weise.


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