Logoregister

Die Gesundheitskosten stiegen 2022 auf 91,5 Milliarden Franken


Bundesamt für Statistik BFS

19.04.2024, Im Jahr 2022 nahmen die Gesundheitskosten gegenüber dem Vorjahr um 2,5% zu. Dieser Anstieg fällt weniger stark aus als in den letzten fünf Jahren (+3,2%). Dies sind einige der neusten Ergebnisse der Statistik «Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens» des Bundesamtes für Statistik (BFS).


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2022 stiegen die Kosten des Gesundheitswesens im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Milliarden auf 91,5 Milliarden Franken an. Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen verringerte sich gegenüber 2021 leicht von 12,0% auf 11,7% im Jahr 2022.

Kosten nach Leistungserbringer
Die drei wichtigsten Leistungserbringer sind die Spitäler (32,6 Mrd. Franken für Gesundheitsleistungen; +2,6%), die sozialmedizinischen Einrichtungen (14,5 Mrd. Franken; +3%) und die Arztpraxen (13,7 Mrd. Franken; +3,2%). Weitere Leistungserbringer mit signifikanten Veränderungen waren der Staat (-11,3%) infolge geringerer Präventionsausgaben sowie die anderen Anbieter ambulanter und häuslicher Leistungen (+6,3%) und der Detailhandel (+6,1%).

Kosten nach Leistung
Bei den erbrachten Leistungen zeigen die Zahlen von 2022, dass die stationären Kurativbehandlungen (19,6 Mrd. Franken; +2,2% gegenüber dem Vorjahr), die ambulanten Kurativbehandlungen (19,2 Mrd. Franken; +2,5%) und die Langzeitpflege und Hilfe (18,4 Mrd. Franken; +3,4%) zusammen rund 63% der Gesamtkosten generierten. Die Kosten der Gesundheitsgüter (Medikamente, Verbrauchsmaterialien, therapeutische Apparate) beliefen sich auf 14,6 Milliarden Franken, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 5,2% entspricht. Zu erwähnen ist auch die Zunahme der Verwaltungskosten (+4,8%), während die Präventionsausgaben ein Minus von 9% registrierten. Letzteres ist hauptsächlich auf die geringeren Ausgaben für die Anschaffung von Gesundheitsgütern und Impfstoffen durch die Kantone im Jahr 2022 zurückzuführen.

Kosten nach Finanzierungsregime
Die obligatorische Krankenversicherung (34,5 Mrd. Franken; +3,8% gegenüber 2021), der Staat (20,3 Mrd. Franken; nahezu unverändert) und die Haushalte (19,7 Mrd. Franken; +3,9%) übernehmen mit rund 80% des Gesamtbetrags den grössten Teil der Gesundheitskosten.

Der Beitrag jedes Finanzierungsregimes fällt je nach Art der gedeckten Leistung unterschiedlich aus. Der Fokus auf einige Leistungen und ihre Finanzierung zeigt, dass die Kosten für Gesundheitsgüter hauptsächlich von der obligatorischen Krankenversicherung (57%) und von den Haushalten (27,5%) getragen werden. Stationäre Kurativbehandlungen werden zu gut drei Vierteln (78%) vom Staat und von der obligatorischen Krankenversicherung (47% bzw. 31%) übernommen, während die Kosten für ambulante Kurativbehandlungen zu 86% von der obligatorischen Krankenversicherung und den Privathaushalten gedeckt werden (52% bzw. 34%). Die Langzeitpflege und Hilfe wird zu nahezu gleichen Teilen vom Staat und von den Privathaushalten (je rund 30%) sowie von der obligatorischen Krankenversicherung (17%) getragen, während die übrigen Sozialversicherungen (AHV, IV, UV, MV) rund 20% der Kosten decken.

Kosten des Gesundheitswesens

Kosten nach Altersklasse und Geschlecht
2022 entfielen 52% der Gesundheitskosten auf Personen ab 61 Jahren. Mit Ausnahme einiger Altersklassen (0-10 Jahre und 56-75 Jahre) waren die Gesundheitskosten für Frauen (55% der Gesamtkosten) systematisch höher als jene für Männer. Dies ist hauptsächlich auf die für Frauen im gebärfähigen Alter oder während der Wechseljahre erbrachten Leistungen sowie auf den höheren Frauenanteil insbesondere in den höheren Altersklassen zurückzuführen. Diese Zahlen sind im Zeitverlauf relativ stabil.

Finanzierung des Gesundheitswesens
Im Jahr 2022 wurde das Gesundheitswesen mit insgesamt 92,9 Milliarden Franken finanziert. Der Staat deckte 32% dieses Betrags, während die Unternehmen 5% und die Privathaushalte 60% übernahmen. Der Restbetrag stammt aus unbekannten Finanzierungsquellen. Der Anteil der Privathaushalte bezifferte sich auf monatlich 526 Franken pro Person. Davon entfielen 264 Franken auf die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung, 68 Franken auf die Prämien für Zusatzversicherungen und 50 Franken auf die von der Krankenversicherung vorgesehene Kostenbeteiligung. 138 Franken bezahlten die Haushalte selbst. Der Restbetrag stammt aus Spenden der Haushalte. Im Allgemeinen lässt sich die Differenz zwischen den Beiträgen der Finanzierungsregimes und den Gesundheitskosten mit allfälligen Finanzierungsüberschüssen bei den Versicherungen erklären (obligatorische Krankenversicherung und Zusatzversicherungen), wobei 2022 nur die Zusatzversicherungen einen Überschuss registrierten.


Medienkontakt:
Stefano Puddu, BFS, Sektion Gesundheitsversorgung
Tel.: +41 58 465 71 00
E-Mail: stefano.puddu@bfs.admin.ch
Medienstelle BFS, Tel.: +41 58 463 60 13, E-Mail: media@bfs.admin.ch

Kontakt:
Bundesamt für Statistik BFS
Espace de l'Europe 10
2010 Neuchâtel

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