Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung Ausschüttung von Kapitaleinlagereserven vor

28.03.2011, Die Kühne + Nagel-Aktionäre sollen von einer Neuerung im eidgenössischen Steuerrecht profitieren. Seit dem 1. Januar 2011 unterliegen Ausschüttungen von Kapitaleinlagereserven nicht der Schweizer Verrechnungssteuer und sind zudem nicht einkommenssteuerpflichtig, sofern es sich um Einzelaktionäre handelt, die ihre Aktienin Privatbesitz halten und ihr Steuerdomizil in der Schweiz haben.
Somit werden die Kühne + Nagel-Aktionäre zusätzlich zu der vorgeschlagenen Dividende für das Geschäftsjahr 2010 von CHF 2,75 je Aktie noch CHF 1,50 je Aktie, d.h. insgesamt brutto CHF 4,25 je Aktie, erhalten.
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Kühne + Nagel Management AG Inge Lauble-Meffert Leiterin Unternehmenskommunikation Telefon +41 (0)44 786 96 78
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Dorfstrasse 50
8834 Schindellegi
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