TCS-Buscrash-Test beweist: Anschnallen ist Pflicht

21.06.2011, Ein vom TCS, der Basler und dem Dynamic Test Center (DTC) durchgeführter Crashtest zeigt schonungslos auf, dass nicht angeschnallte Passagiere bei einer Kollision wenig Überlebenschancen haben. Der TCS empfiehlt daher, sich in Reisebussen anzuschnallen und so sich und auch andere Passagiere zu schützen. Von Gesetzes wegen ist das Tragen des Sicherheitsgurts bereits seit dem Jahr 2006 Pflicht. Einzig die Busse des öffentlichen Linienverkehrs sind davon ausgenommen.
Mit dem vom Dynamic Test Center und seinen Partnern durchgeführten Test will der TCS aufrütteln und alle Busreisenden ermahnen, sich während der Fahrt anzuschnallen. Im Testfahrzeug wurden 13 "Testdummies" platziert, die vorne sitzenden waren nicht angeschnallt. Die Messdaten- und Videoanalyse zeigte, dass die hinten sitzenden angeschnallten Passagiere den Unfall relativ glimpflich, ebenso die Kinder im Alter von drei und sechs Jahren, überstanden hätten. Schlechte Karten hatten die nicht angegurteten Dummies. Der simulierte Crash beweist laut Toni Keller, Leiter Technik & Wirtschaft des TCS, auf eindrückliche Art und Weise, dass Sicherheitsgurten Leben retten.
Bereits seit dem Jahr 2006 ist das Tragen von vorhanden Sicherheitsguten in Reisebussen obligatorisch. Zudem müssen seit dem gleichen Jahr alle neu zugelassenen Reisebusse mit einem Beckengurt ausgerüstet sein. (vgl. Infobox "Gesetzliche Vorschriften") Ein Blick auf die Bus-Unfallstatistik
Die Unfallstatistik zeigt dass in Personentransportfahrzeugen jährlich rund 250 Verletzte zu verzeichnen sind. Die Anzahl Schwerverletzter oder Toten nimmt zwar tendenziell ab, doch ist diese Abnahme nicht so stark ausgeprägt wie dies wünschenswert ist. Einerseits ist die positive Entwicklung auf die Verbreitung der Sicherheitsgurten (in 70% der rund 2'700 Reisebusse eingebaut, Tendenz steigend) zurückzuführen, andererseits wirkt sich die Nichtverwendung der vorhandenen Gurten negativ aus. Fazit
Die auch im Reisebus geltenden Vorschriften betreffend Gurtentragpflicht sind im Interesse der eigenen aber auch der Sicherheit Dritter unbedingt zu befolgen. Sicherheitsgurte können Leben retten.
Gesetzliche Vorschriften
Seit dem Jahr 2006 ist das Tragen von Sicherheitsgurten in Reisebussen obligatorisch, wenn diese mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. Zudem müssen ab dem gleichen Jahr alle in Verkehr gesetzten Busse mit einem Beckengurt ausgerüstet sein. Seit 1. April 2010 müssen zudem Kinder unter 4 Jahren in einem Kindersitz gesichert werden. Von der Gurtragpflicht ausgenommen sind Busse des öffentlichen Linienverkehrs (z. B. Stadtbusse oder Postauto), da das Unfallrisiko aufgrund von separaten Busspuren und geringeren Geschwindigkeiten wesentlich kleiner ist. Schulbusse
Da die Schulbusse (bis 3.5 t) von Gesetzes wegen wie Personenwagen behandelt werden, müssen Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, in einer geeigneten Kinderrückhaltevorrichtung (z. B. Kindersitz oder Sitzerhöher) transportiert werden. Eine Ausnahme stellen speziell für Kinder zugelassene Sitzplätze in Schulbussen dar. Diese sind im Fahrzeugausweis vermerkt und dort müssen Kinder nur bis 4 Jahre mit dem Kindersitz gesichert werden. Zudem müssen seit dem Jahr 2010 alle Schulbusse mit Sicherheitsgurten (mindestens Beckengurten) ausgerüstet sein. Wer ist verantwortlich?
Die Reisenden müssen auf die Gurttragpflicht aufmerksam gemacht werden, entweder mündlich durch den Fahrer oder durch ein entsprechendes Schild. Bei Kindern unter 12 Jahren muss der Fahrer sicherstellen, dass diese auch angegurtet sind. Ab 12 Jahren ist das Tragen des Sicherheitsgurts in der Verantwortung jedes einzelnen. Wie wurde getestet?
Beim Crashtest kollidierten ein Reisebus und ein Lastwagen mit einer Geschwindigkeit von 63 km/h frontal mit einer Teilüberdeckung von 65 cm. Der Lastwagen war beim Test stehend, währenddessen der Bus frontal auf ihn auffuhr. Beide Fahrzeuge haben ein Gewicht von ca. 10 Tonnen. Mit dem Crash wird eine Gegenverkehrskollision im Innerortsbereich bei vorangehender Abbremsung der Fahrzeuge auf je 30 km/h nachgestellt.
Innerhalb des Busses waren Kinder- und Erwachsenen-Dummies (insgesamt 13) untergebracht. Die Kinderdummies (3 und 6 Jahre) waren mit Zweipunktgurten angeschnallt sowie einige der Erwachsenendummies. Die Kinderpuppe, die einen Dreijährigen simuliert, war mit einem speziellen Kindersitz für einen Zweipunktgurt gesichert. Zu Mess- und Aufzeichungszwecken waren innerhalb und ausserhalb des Busses Messgeräte und Highspeed-Videokameras installiert.
Über das Dynamic Test Center (DTC)
Das DTC ist eine private Aktiengesellschaft mit Beteiligung der Privatwirtschaft und der Berner Fachhochschule Technik und Informatik, Biel (BFH-TI). Das DTC wurde 1994 infolge Anfragen aus der Wirtschaft an den Fachbereich Automobiltechnik der Berner Fachhochschule gegründet.
Das Dienstleistungsangebot umfasst Entwicklungen, Prüfungen, Untersuchungen und Schulungen im Bereich Fahrzeug- und Flugzeugsicherheit, im Fahrzeug-Engineering und in der Unfallanalyse. Das DTC mit seinen heute rund 30 Mitarbeitern steht allen interessierten Kreisen aus Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Behörden offen und ist somit Anlaufstelle für komplexe Frage- und Problemstellungen. Von den Dienstleistungen des DTC profitieren Fahrzeug- sowie Flugzeughersteller und -zulieferanten, das Garagengewerbe, die öffentliche Hand, Versicherungen, Gerichte sowie Private.
Das DTC hat seinen Sitz in Vauffelin bei Biel in unmittelbarer Nähe zum Fachbereich Automobiltechnik der Berner Fachhochschule.
Medienkontakt:
Stephan Müller Mediensprecher TCS 031 380 11 44 079 302 16 36 smueller@tcs.ch Toni Keller
Kontakt:
Chemin de Blandonnet 4
1214 Vernier
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.