ASTAG: Keine Erhöhung der Autobahnvignette

28.06.2011, Die ASTAG lehnt die geplante Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes mit aller Vehemenz und Konsequenz ab. Die Vorlage, die eine Erhöhung von Abgaben (Vignette) auf Vorrat zur Folge hätte, führt aus Sicht der ASTAG zu einer ungerechtfertigten Mehrbelastung des Strassenverkehrs. Solange dem Verursacherprinzip nicht bei allen Verkehrsträgern effektiv Rechnung getragen wird, geht es nicht an, den Strassenverkehr weiter zu belasten.
Verursacherprinzip muss für alle gelten
In diesem Sinne spricht sich die ASTAG auch ganz klar dagegen aus, dass die Schwerverkehrsabgabe über eine nochmalige Verlängerung resp. eventuell sogar über eine verfassungsmässig verankerte dauerhafte Zweckentfremdung in einen Bahn-Infrastruktur-Fonds (BIF) umgeleitet wird. Dies widerspricht dem Verursacherprinzip diametral. Die LSVA-Gelder sind für Strassenzwecke zu verwenden. Damit, so ASTAG-Direktor Gehrken, würde sich eine Erhöhung der Nationalstrassenabgabe mittel- bis langfristig erübrigen.
Bei der Verkehrsfinanzierung muss künftig strikte das Verursacherprinzip gelten. Es geht nicht länger an, dass einzig der Strassentransport alle seine Kosten (inklusive externe Kosten) zu mehr als 100 Prozent deckt und damit den weitaus höchsten Kostendeckungsgrad aller Verkehrsmittel aufweist.
Die Delegierten des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG haben deshalb an ihrer Delegiertenversammlung in St. Gallen am 20. Mai 2011 ganz klar und einstimmig die Forderung aufgestellt, dass die Kostenwahrheit endlich auch bei den Bahnen umgesetzt wird resp. dass die LSVA-Einnahmen in Zukunft für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zur Verfügung stehen.
LSVA-Gelder für Strassen in Kantonen und Gemeinden
Statt der Erhöhung der Strassenbenützungsabgaben plädiert die ASTAG dafür, dass sich die Kantone im Rahmen der ausstehenden Regelung der Unterhalts- und Betriebskosten der neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmenden Kantonsautobahnen (Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz) angemessen an der Strassenfinanzierung des Bundes beteiligen. «Diese Mehraufwendungen der Kantone müssen aber im Gegenzug», so der konstruktive Vorschlag der ASTAG, «über einen höheren LSVA-Kantonsanteil kompensiert werden. » Dieser steht gemäss Verfassung ebenfalls vorab für Strassenzwecke zur Verfügung.
Mit einer solchen Regelung, die dem Verursacherprinzip effektiv Rechnung trägt, stünden strassenseitig mehr als genügend Mittel zur Verfügung, weshalb sich eine Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes in dieser Form von vornherein erübrigt.
Medienkontakt:
Dr. Michael Gehrken, Direktor Telefon+41 31 370 85 85 m.gehrken@astag.ch
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Wölflistrasse 5
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