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Geldwäschereigesetz - FINMA beaufsichtigt die Post bei GwG-Einhaltung


Die Schweizerische Post AG

20.09.2011, Die Schweizerische Post wird bei der Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) künftig von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt. Sie hat der Post für dieses Gebiet die Bewilligung als direkt unterstellte Finanzintermediärin erteilt, die voraussichtlich Anfang Dezember 2011 in Kraft tritt. Damit wird ein wichtiges Aufgabengebiet von PostFinance bereits vor der vollständigen FINMA-Unterstellung branchenüblich beaufsichtigt.



Die Finanzmarktaufsicht hat das Gesuch der Schweizerischen Post, sie bei der Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) direkt zu beaufsichtigen, geprüft und bewilligt. Die Post – und mit ihr PostFinance – erhält damit den Status einer direkt unterstellten Finanzintermediärin (DUFI). PostFinance wird somit bei der Einhaltung der GwG-Vorschriften bereits vor der Überführung in eine Aktiengesellschaft und der kompletten FINMA- Unterstellung branchenüblich beaufsichtigt. Die Geldwäschereibekämpfung ist für das Finanzinstitut und den Finanzplatz Schweiz sehr wichtig. Auf die Kundinnen und Kunden von PostFinance hat die Direktunterstellung keine Auswirkungen.

Weitere Schritte noch dieses Jahr
Die Post wird voraussichtlich per 1. Dezember 2011 eine DUFI. Heute wird sie bei der Geldwäschereibekämpfung durch die Selbstregulierungsorganisation (SRO) Post beaufsichtigt - die SRO Post ihrerseits durch die FINMA. In einem nächsten Schritt hin zu einer branchenüblichen Aufsicht wird PostFinance in den kommenden Monaten bei der Finanzmarktaufsicht das Gesuch für eine vollständige Unterstellung einreichen. Im Jahr 2013 soll PostFinance in eine Aktiengesellschaft im Besitz der Post umgewandelt und als solche vollständig durch die FINMA beaufsichtigt werden.


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Die Schweizerische Post Viktoriastrasse 21 3030 Bern Tel. 0848 888 888 Fax 0844 888 888 kundendienst@post.ch

Kontakt:
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Wankdorfallee 4
3030 Bern

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