Geldwäschereigesetz - FINMA beaufsichtigt die Post bei GwG-Einhaltung

20.09.2011, Die Schweizerische Post wird bei der Einhaltung des Geldwäschereigesetzes (GwG) künftig von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt. Sie hat der Post für dieses Gebiet die Bewilligung als direkt unterstellte Finanzintermediärin erteilt, die voraussichtlich Anfang Dezember 2011 in Kraft tritt. Damit wird ein wichtiges Aufgabengebiet von PostFinance bereits vor der vollständigen FINMA-Unterstellung branchenüblich beaufsichtigt.
Weitere Schritte noch dieses Jahr
Die Post wird voraussichtlich per 1. Dezember 2011 eine DUFI. Heute wird sie bei der Geldwäschereibekämpfung durch die Selbstregulierungsorganisation (SRO) Post beaufsichtigt - die SRO Post ihrerseits durch die FINMA. In einem nächsten Schritt hin zu einer branchenüblichen Aufsicht wird PostFinance in den kommenden Monaten bei der Finanzmarktaufsicht das Gesuch für eine vollständige Unterstellung einreichen. Im Jahr 2013 soll PostFinance in eine Aktiengesellschaft im Besitz der Post umgewandelt und als solche vollständig durch die FINMA beaufsichtigt werden.
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