Logoregister

Immofinanz AG: Constantia Privatbank - Anlegerklage abgewiesen - Keine Kursmanipulation


Immofinanz AG

25.10.2011, Das Handelsgericht Wien hat die Klage eines Anlegers, der die frühere Constantia Privatbank AG (nunmehr Aviso Zeta AG) wegen Irreführung auf Schadenersatz geklagt hatte, rechtskräftig abgewiesen. Das Gericht hat im Rahmen dieses Verfahrens ein Gutachten zur Prüfung des Vorwurfs, die Constantia hätte im Zeitraum 2006 bis 2008 den Kursverlauf der Aktie der IMMOFINANZ AG durch Aktienrückkäufe manipuliert, eingeholt. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige Christian Imo kam zu dem Ergebnis, dass „es keine ausreichend wahrscheinlichen Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die Handelsaktivitäten der Beklagten im gegenständlichen Zeitraum die Kursbildung von IMMOFINANZ nachhaltig beeinflusst bzw. verändert hätten“.


Firmenmonitor

Nachdem keine Kursmanipulationen festgestellt werden konnten, ist auch kein Schaden beim Kläger entstanden, der nachweislich aus Verhaltensweisen der Beklagten resultiere. Weiters stellt das Gericht keine irreführenden Handlungen der ehemaligen Constantia Privatbank fest. Der Kläger war von einem selbständigen Vermittler, der nicht bei der Constantia Privatbank angestellt war und für den sie nicht hafte, beraten worden.

Das Gericht wies die Klage ab. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Kläger keine Berufung erhoben hat.

„Dieses Urteil verdeutlicht, dass die zentrale Argumentationslinie des Klägers – wie sie in vielen gleich gelagerten Verfahren ebenfalls verfolgt wird – ins Leere geht und der Kläger keinen Schaden erlitten hat, der auf ein Verhalten der ehemaligen Constantia Privatbank AG zurückzuführen wäre“, so Stefan Frömmel, Vorstand der Aviso Zeta AG.

Das Ergebnis des Gutachtens von Christian Imo und die klare Formulierung dieses Urteils werden für andere Verfahren, die Anleger gegen die Aviso Zeta AG angestrengt haben oder anstrengen, aber auch für die IMMOFINANZ AG von Bedeutung sein.

Die in der aktuellen Ausgabe des Wirtschaftsmagazins „Format“ als richtungsweisend bezeichnete Entscheidung des OLG Wien über eine Anlegerklage ist hingegen noch nicht rechtskräftig und wurde nur an die erste Instanz zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen. „Wir sind nach wie vor zuversichtlich, diese Klage aus einer Mehrzahl von Gründen abwehren zu können“, so Josef Mayer, Leiter der Rechtsabteilung der IMMOFINANZ Group.


Medienkontakt:
IMMOFINANZ AG Wienerbergstrasse 11 1100 Wien Tel. 043 5 7111 Fax 043 5 7111 8888 info@immofinanz.com

Kontakt:
Immofinanz AG
Wienerbergstraße 11
1100 Wien

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung