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SRG SSR idée suisse: Neuer Standort für die Kulturabteilung von Schweizer Radio und Fernsehen in Basel


Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

14.12.2011, Die SRG gibt den Standort von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) auf dem Basler Bruderholz auf. Für die gemeinsame Kulturredaktion von Radio und Fernsehen sucht SRF ein geeignetes Gebäude im Basler Stadtzentrum. Die rund 250 Mitarbeitenden sollen bis spätestens 2014 an den neuen Standort umziehen.


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Der Verwaltungsrat der SRG SSR (VR) hat heute beschlossen, dass SRF seine konvergente Kulturabteilung an einem neuen Standort in Basel vereint. Dort werden die Redaktionen von DRS 2, die Kulturredaktionen von DRS 1, SF und 3sat und die SRG-Satellitenradios (Swiss Classic, Swiss Jazz, Swiss Pop) künftig gemeinsam Angebote für Radio, Fernsehen und das Internet entwickeln. Bisher arbeiteten die von Nathalie Wappler geleiteten Redaktionen räumlich getrennt auf dem Basler Bruderholz, im Zürcher Radiostudio Brunnenhof in Zürich und im Fernsehstudio Zürich Leutschenbach. Zusammen mit den Redaktionen der Kulturabteilung wird auch die Regionalredaktion für Baselland und Baselstadt umziehen. Mehr als die Hälfte der 250 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitet schon heute in Basel. Ein Teil der Hörspielproduktion und die Fernsehstudioproduktion bleiben in Zürich, weil in Basel kein HD-Studio gebaut wird, und man sich dort auf Postproduktionsmöglichkeiten beschränkt.

Vom Bruderholz ins Basler Stadtzentrum
Das 1940 erbaute Gebäude im Bruderholz-Quartier in Basel müsste in den kommenden Jahren teuer saniert werden. Die Räume eignen sich auch nicht für multimedial ausgerichtete Redaktionen. Mit dem Umzug in die Stadt spätestens 2014 will der VR am Studiostandort Basel zeitgemässe Rahmenbedingungen und neue Entwicklungsmöglichkeiten schaffen. Zurzeit werden verschiedene mögliche Standorte im Basler Stadtzentrum geprüft – noch offen ist die künftige Nutzung des Standorts Bruderholz. Die SRG führt darüber Gespräche mit der Radio- und Fernsehgenossenschaft Basel (RFB), der Eigentümerin des Grundstücks auf dem Bruderholz.


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