Air Berlin: Strategische Zusammenarbeit der Air Berlin PLC mit Etihad

19.12.2011, Etihad und die Air Berlin PLC beabsichtigen, auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung bedeutende Massnahmen der Zusammenarbeit im operativen Bereich zu entwickeln. Hierzu zählt insbesondere der Abschluss einer weitreichenden Code-Share-Vereinbarung. Die Air Berlin PLC erwartet hierdurch im Jahr 2012 Synergieeffekte in Höhe von rund EUR 35 bis 40 Millionen. Die Air Berlin plant weiterhin, bis zum Frühling 2012 Mitglied der oneworld Allianz zu werden.
In diesem Zusammenhang hat sich Etihad ausserdem verpflichtet, der Air Berlin-Gruppe Finanzierungsmittel in Höhe von bis zu USD 255 Millionen mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 bereit zu stellen. Der Board of Directors der Air Berlin PLC wird um drei Non- Executive Directors auf insgesamt 17 Directors erweitert. Zwei Non-Executive Directors sollen künftig auf Vorschlag von Etihad ernannt werden. Herr James Hogan, der Chief Executive Officer von Etihad, soll dabei zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice-Chairman) des Board der Air Berlin PLC bestellt werden.
Etihad hat sich für die Dauer von zwei Jahren grundsätzlich verpflichtet, die im Rahmen der Transaktion zu erwerbenden Anteile zu halten, keine über 29,21 % hinausgehende Beteiligung an der Air Berlin PLC zu erwerben und kein öffentliches Übernahmeangebot für die Air Berlin PLC abzugeben.
Der Vollzug der Transaktion unterliegt marktüblichen Bedingungen, insbesondere der Freigabe des Bundeskartellamts. Er ist für das erste Quartal 2012 geplant. An europäischen Luftfahrtunternehmen müssen zu mehr als 50 % Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten oder ihnen für Zwecke des europäischen Luftverkehrsrechts gleichgestellte Staatsangehörige beteiligt sein. Die Satzung der Air Berlin PLC enthält Regelungen, die es dem Board of Directors erlauben, durch bestimmte Massnahmen sicherzustellen, dass die Beteiligung von anderen Staatsangehörigen als den genannten an der Air Berlin PLC die Betriebsgenehmigungen der Air Berlin-Gruppe nicht beeinträchtigt. Für die Zwecke dieser Satzungsregelungen hat der Board of Directors der Air Berlin PLC beschlossen, dass Etihad hinsichtlich der neu zu erwerbenden Anteile bereits heute als an Air Berlin beteiligt gilt und dass diese und die bereits bestehende Beteiligung von Etihad Vorrang vor solchen Beteiligungen an der Air Berlin PLC haben werden, die andere als Staatsangehörige von EU- Mitgliedstaaten oder ihnen Gleichgestellten von heute an erwerben. Danach gelten aktuell insgesamt 42,90 % der Aktien der Air Berlin PLC als von anderen als Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten oder ihnen Gleichgestellten gehalten.
Air Berlin PLC The Hour House 32 High Street Rickmansworth WD3 1ER Hertfordshire Great Britain ISIN GB00B128C026, WKN AB1000 (Aktie) Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt, Prime Standard) ISIN DE000A0NQ9H6 (Wandelanleihe 2007) Euro MTF Market an der Luxembourg Stock Exchange ISIN DE000AB100A6 (Anleihe 2010), ISIN DE000AB100B4 (Anleihe April 2011) und ISIN DE000AB100C2 (Anleihe November 2011) alle drei Anleihen jeweils Segment Bondm im Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse und Main Securities Market der Irish Stock Exchange.
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