Flughafen Zürich AG: Schutzkonzept Süd beim Bund eingereicht

21.12.2011, Mit dem Entscheid zum vorläufigen Betriebsreglement vom 22. Dezember 2010 hat das Bundesgericht die Flughafen Zürich AG zur Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes für die Anwohner im Süden des Flughafens aufgefordert. Die Flughafenbetreiberin hat das Konzept innerhalb der vorgegebenen Frist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht.
Die Flughafen Zürich AG hat in den vergangenen Monaten die entsprechenden Grundlagen erarbeitet und am 16. Dezember 2011, innerhalb der gesetzten Frist, ein Schutzkonzept beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Nach einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde wird das Konzept öffentlich aufgelegt. Erst dann wird die Flughafen Zürich AG detailliert über das Schutzkonzept informieren.
Eine weitere Auflage betraf das Lärmgebührenmodell. Innerhalb von neun Monaten musste die Flughafen Zürich AG ein neues Lärmgebührenmodell vorlegen. Diese Auflage wurde mit der Einreichung des überarbeiteten Modells bereits im September 2011 erfüllt.
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