Flughafen Zürich AG: Schutzkonzept Süd beim Bund eingereicht


Flughafen Zürich

21.12.2011, Mit dem Entscheid zum vorläufigen Betriebsreglement vom 22. Dezember 2010 hat das Bundesgericht die Flughafen Zürich AG zur Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes für die Anwohner im Süden des Flughafens aufgefordert. Die Flughafenbetreiberin hat das Konzept innerhalb der vorgegebenen Frist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht.


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Sieben Jahre nach Einreichung des vorläufigen Betriebsreglements wurde der heutige Flugbetrieb am Flughafen Zürich mit dem rechtskräftigen Urteil des Bundesgerichtes Ende 2010 auf eine rechtlich solide Basis gestellt. Mit dem Urteil forderte das Bundesgericht die Flughafenbetreiberin unter anderem auf, zusätzlich zum bestehenden Schallschutzprogramm auch ein Schutzkonzept für die Anwohner im Süden des Flughafens auszuarbeiten. Diese sollen gegen Aufwachreaktionen aufgrund der morgendlichen Südanflüge geschützt werden. Konkrete Vorgaben über das geeignete Vorgehen fehlten jedoch, was die Arbeiten am Konzept wesentlich erschwerte. In der schweizerischen Lärmschutzverordnung sind dazu keine Vorgaben enthalten.

Die Flughafen Zürich AG hat in den vergangenen Monaten die entsprechenden Grundlagen erarbeitet und am 16. Dezember 2011, innerhalb der gesetzten Frist, ein Schutzkonzept beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Nach einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde wird das Konzept öffentlich aufgelegt. Erst dann wird die Flughafen Zürich AG detailliert über das Schutzkonzept informieren.

Eine weitere Auflage betraf das Lärmgebührenmodell. Innerhalb von neun Monaten musste die Flughafen Zürich AG ein neues Lärmgebührenmodell vorlegen. Diese Auflage wurde mit der Einreichung des überarbeiteten Modells bereits im September 2011 erfüllt.


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