Economiesuisse: CO2-Kompensationen im Ausland sind doch möglich

23.12.2011, Die Schweizer Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren mit grossem Erfolg für den Klimaschutz eingesetzt und will dieses Engagement auch in Zukunft fortsetzen. Dazu sind die Unternehmen auf adäquate Rahmenbedingungen angewiesen, wie sie das bisherige CO2- Gesetz zurzeit bietet. Economiesuisse hat die Erarbeitung eines neuen CO2-Gesetzes darum kritisch begleitet. Die heute in der Schlussabstimmung verabschiedete Vorlage stellt einen Rückschritt dar, weil sie klimapolitisch kontraproduktiv und voller Widersprüche ist. Im Verlauf der Beratung im Parlament konnten jedoch wichtige Punkte im Interesse der Schweizer Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze geklärt werden.
Der Beitrag der Wirtschaft an den Emissionsreduktionen wurde im Gesetzgebungsprozess nicht erhöht, sondern bleibt wie in der Botschaft des Bundesrates vorgesehen, auf 0,8 von insgesamt 10,5 Millionen Tonnen eindeutig festgelegt.
Die Möglichkeit, dass sich Firmen durch freiwillige wirtschaftliche Massnahmen von der CO2- Abgabe befreien lassen können, soll weiterhin bestehen bleiben. Die Reduktionsziele für die Einzelunternehmen werden sich im Rahmen des bewährten Instruments der Energie-Agentur der Wirtschaft an den effektiven Potenzialen und der Wirtschaftlichkeit orientieren.
Auf eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen von bis zu 28 Rappen pro Liter wird verzichtet.
Zwar wäre es in Einklang mit dem internationalen Fahrplan vernünftiger gewesen, kein neues Gesetz zu verabschieden, sondern das bestehende bis 2020 zu verlängern. Doch aufgrund der von economiesuisse eingebrachten einzelnen Verbesserungen und Klarstellungen hat der Vorstandsausschuss entschieden, von einem Referendum abzusehen. Die Wirtschaft wird die weitere Umsetzung des CO2-Gesetzes auf Verordnungsstufe – basierend auf den relevanten Materialien – sehr eng und kritisch begleiten, damit der Wille des Gesetzgebers respektiert wird.
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