Cytos Biotechnology AG: Das Obergericht des Kantons Zürich genehmigt die Restrukturierung der Wandelanleihe

06.02.2012, Cytos Biotechnology AG («Cytos») hat heute bekannt gegeben, dass die Obere Kantonale Nachlassbehörde alle fünf Resolutionen genehmigt hat, welche anlässlich der Gläubigerversammlung vom 10. November 2011 beschlossen und am 22. Dezember 2011 an das Zürcher Obergericht eingereicht wurden. Die Genehmigung erlangt Rechtskraft, sofern innerhalb der nächsten dreissig Tage keine Beschwerde an das Bundesgericht eingereicht wird. Die erfolgreiche Restrukturierung der Wandelanleihe ermöglicht Cytos’ Fortbestand und erlaubt die weitere Suche nach einer nachhaltigen strategischen Lösung.
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