E-Control erwartet mehr Transparenz bei Ökostromkosten

11.06.2012, Die von der Energie Allianz Austria heute angekündigte Senkung des Energiepreises ist ein Resultat des am 1. Juli in Kraft tretenden neuen Ökostromgesetzes. „Im Rahmen des neuen Ökostromgesetzes wird der Finanzierungsmechanismus umgestellt. Dadurch kommt es zu mehr Transparenz für die Kunden“, so Energie Control Vorstand Walter Boltz.
Weitere Preissenkungen sollten folgen
Die E Control geht davon aus, dass andere Stromlieferanten dem Schritt der Energie Allianz Austria folgen werden. „Wir erwarten, dass auch andere Energieversorger in etwa demselben Ausmaß ihre Energiepreise senken und in Zukunft auf die offene aber auch versteckte Weiterverrechnung von Ökostromkosten verzichten werden“, sagt Walter Boltz. „Die E Control wird im Rahmen ihrer Markt und Monitoringaufgaben penibel darauf achten, dass von den Stromlieferanten die Umstellungen des Ökostromgesetzes auch an die Kunden weiter gegeben wird“, so Martin Graf abschließend.
Preis für Herkunftsnachweise für Ökostrom wird 1,50 Euro betragen
Die E-Control hat gemäß Ökostromgesetz eine Verordnungsermächtigung und damit einen Preis für Herkunftsnachweise festzulegen. Dabei handelt es sich um jene Herkunftsnachweise, die an den geförderten Ökostrommengen haften, die an die Energielieferanten zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um eine Säule zur Finanzierung des Ökostromsystems. Die anderen beiden Säulen sind eine Ökostrompauschale und ein Aufschlag auf die Netzkomponenten.
Die Herkunftsnachweispreisverordnung der E Control wird am 26. Juni im Energiebeirat behandelt, der Beschluss der Verordnung ist für Ende Juni 2012 vorgesehen. „Der Beitrag wird bei 1,50 Euro liegen“, teilt Graf mit. Zum Verordnungsentwurf sind bereits zahlreiche Stellungnahmen eingelangt. Aufgrund dieser Vorbringen wurde der Preis für Herkunftsnachweise in der entsprechenden Höhe festgesetzt. Graf fügt ein Rechenbeispiel an: „Ein Haushalt, der im Jahr 3.500 kWh Strom verbraucht, wird über diesen Mechanismus mit 0,5 Euro/Jahr belastet und vom Energielieferanten abgerechnet“.
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