GKB stellt klar: Forderungen unbegründet

30.09.2005, Es kursieren Aussagen, wonach die Graubündner Kantonalbank von Parmalat betrieben worden sei.
Der geltend gemachte Betrag entbehrt jeglicher Vernunft und Grundlage und konnte in keiner Art und Weise substanziell begründet werden. Die Graubündner Kantonalbank verweist auf die vorliegenden Fakten und bekannten Berichte. Die Bank hält fest, dass die Angelegenheit «Parmalat» durch PriceWaterhouse-Coopers im Rahmen eines Spezialberichts an die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) ausführlich untersucht und aufgearbeitet worden ist. Die EBK attestierte der Graubündner Kantonalbank kein aufsichtsrechtliches Fehlverhalten.
Die Graubündner Kantonalbank (GKB) hat bereits in früheren Mitteilungen darauf hingewiesen, dass eventuell mit strafrechtlichen Untersuchungen zu rechnen sei. Das Vorgehen und der Versuch hingegen, die Bank mit haltlosen Forderungen in Misskredit zu bringen, kann nach über zwei Jahren intensiver Abklärungen in keiner Weise akzeptiert werden. Die Graubündner Kantonalbank weist die unberechtigten Forderungen mit aller Entschiedenheit zurück. Die Bank hat sich in sämtlichen Abklärungen stets kooperativ verhalten und orientiert sich weiterhin konsequent an den Fakten.
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