Vorstand der CompuGroup Medical AG beschließt Aktienrückkauf

10.07.2012, Der Vorstand der CompuGroup Medical AG, Koblenz, hat am 09. Juli 2012 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG von der durch die Hauptversammlung vom 19.05.2010 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen.
Der von der CompuGroup Medical AG zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf den Börsenkurs nicht um mehr als zehn Prozent über oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der nicht gewichtete Durchschnittskurs der Aktie der CompuGroup Medical AG, der durch die Schlussauktion im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerbstag festgestellt wurde. Ferner werden die Aktien nicht zu Preisen erworben, die oberhalb des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegen, oder, sollten diese höher sein, die oberhalb von unabhängigen Kaufangeboten im XETRA Handel der Frankfurter Wertpapierbörse liegen. Der Rückkauf erfolgt unter der Führung eines Kreditinstitutes, das selbständig seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Rückkauf wird ab 09. Juli 2012 beginnen; er wird spätestens am 30. April 2015 enden. Der Vorstand der CompuGroup Medical AG kann den Rückkauf jederzeit vorzeitig beenden.
Medienkontakt: CompuGroup Medical AG Maria Trost 21 56070 Koblenz Deutschland Tel: +49 261 8000 0
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