SWISSMEDIC: Swissmedic treibt die Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung weiter voran


Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut

12.12.2005, Die Tierarzneimittelverordnung des Bundes unterstellt den Einsatz von Tierarzneimitteln einer verstärkten Kontrolle.


Firmenmonitor

Swissmedic als verantwortliche Bundesbehörde lud die betroffenen Kreise zu einem weiteren Informationsaustausch und einer Aussprache ein. Die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung wurden von Swissmedic erfolgreich abgeschlossen; nun sind nebst den kantonalen Vollzugsbehörden die Tierhalter sowie die Tierärzteschaft gefordert. Diese sind für den adäquaten Einsatz von Medikamenten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb verantwortlich.

Auf Einladung von Swissmedic trafen sich Vertreter der Landwirtschaft, der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) und deren Sektionen sowie Kantonstierärzte, um aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung zu klären. Diskutiert wurden nebst der Tierarzneimittel-Vereinbarung, welche zwischen einem landwirtschaftlichen Betrieb und einer Tierarztpraxis abgeschlossen wird, sowie den amtstierärztlichen Kontrollen in Betrieben mit Nutztierhaltung, auch die neue Zusatzausbildung für Tierärztinnen und Tierärzte. Die Umsetzung der neuen Verordnungsbestimmungen schreitet planmässig voran. Die bestehende Technische Weisung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) wurde in enger Zusammenarbeit zwischen BVET und Swissmedic um die von der Tierarzneimittelverordnung geforderten Aspekte ergänzt. So konnten die bereits bestehenden Kontrollen der Kantonstierärzte zum Tierverkehr, zur Milchqualität und zum Tierarzneimitteleinsatz gezielt ergänzt werden. Zusätzliche Kontrollen werden dadurch von vornherein vermieden. Die überarbeiteten Kontrollinhalte betreffen die Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht sowie den Einsatz von Tierarzneimitteln. Neu wird auch der sachgerechte Umgang mit Tierarzneimitteln durch die Tierärzteschaft überprüft. Ein weiterer Meilenstein ist die erfolgreiche Durchführung der ersten Kurszyklen für „Fachtechnisch Verantwortliche Personen“. Mit dieser Zusatzausbildung dürfen nun rund 320 Tierärztinnen und Tierärzte bei der Verabreichung von Tierarzneimitteln über Fütterungsanlagen die von der Verordnung geforderte Verantwortung auf landwirtschaftlichen Betrieben übernehmen. Seit rund 15 Monaten ist die Tierarzneimittelverordnung in Kraft. Sie regelt den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln im Interesse der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes. Bei Nutztieren hat der Einsatz von Medikamenten eine besondere Bedeutung, gilt es doch, Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu vermeiden.

Olivier Flechtner Abteilung Tierarzneimittel 031 322 04 62.

Kontakt:
Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
Hallerstrasse 7
3012 Bern

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung