Suva treibt Bewältigung der Immobilienprobleme voran

15.12.2005, Die Suva will den Schaden, der ihr aus den umstrittenen Immobilienverkäufen entstanden ist, durch Nichtigerklärung und Rückabwicklung dieser Geschäfte beheben.
Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Personen, die im Verdacht stehen, der Suva im Rahmen von Immobiliengeschäften erheblichen Schaden zugefügt zu haben, ist diese Woche auf drei weitere Personen ausgedehnt worden. Darunter befindet sich auch ein Mitarbeiter der Suva. Ihm wurde im Nachgang zu internen Befragungen fristlos gekündigt. Die Suva ist an einer lückenlosen Aufklärung der Vorkommnisse interessiert und unterstützt die Bundesanwaltschaft bei deren Ermittlungen vorbehaltlos.
Externe Untersuchungen abgeschlossen Die drei externen Gutachten, welche der Verwaltungsrat der Suva am 22. September 2005 in Auftrag gegeben hat, liegen fristgerecht vor. Gegenüber den Zwischenergebnissen, die am 10./11. November vorgelegt wurden, sind keine fundamental neuen Fakten aufgetaucht. Die organisatorischen Schwachstellen sind erkannt; die Reorganisation des Immobilienbereichs in eine eigenständige Abteilung sowie das Auswahlverfahren zur Verstärkung der Corporate Governance mit einem zusätzlichen Compliance Officer sind im Gang.
Im Anschluss an die nun abgeschlossenen externen Untersuchungen wird die Suva zu einzelnen Fällen noch vertiefte interne Abklärungen durchführen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob die internen Kompetenzregeln jederzeit eingehalten wurden. Daneben führt die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen jene Personen weiter, welche die Suva im Rahmen von Immobiliengeschäften geschädigt haben.
Reorganisation auf gutem Weg Die Suva setzt alles daran, die Vorkommnisse im Immobilienbereich so rasch als möglich zu bewältigen. Die drei externen Gutachten stellen hierfür eine wichtige Grundlage dar. Bei ihren Bestrebungen setzt die Suva auf grösstmögliche Transparenz: Die Schlussberichte werden, wie zuvor schon die Zwischenberichte der externen Gutachter, im Internet veröffentlicht (www.suva.ch).
Die Suva hat sich entschlossen, die umstrittenen acht Liegenschaftsverkäufe als nichtig erklären zu lassen. Sie will damit den materiellen Verlust auf indirekte Kosten – wie die Mitwirkung in der Strafuntersuchung, die Medienbetreuung und die Expertisen – reduzieren. Die hierzu erforderlichen Massnahmen sind eingeleitet worden.
Mit ihrem Vorgehen wollen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung das Vertrauen wieder herstellen und aus den heutigen Erkenntnissen die notwendigen Konsequenzen für die Zukunft ziehen. Bereits im Januar 2006 wird der Ausschuss des Verwaltungsrats an einer ausserordentlichen Sitzung die Erkenntnisse und Vorschläge der externen Gutachter im Detail diskutieren, die strategischen Ziele der Reorganisation definieren und die vakanten Schlüsselstellen im Immobilienbereich wieder besetzen. Anschliessend wird es darum gehen, die zeitgerechte Umsetzung der Massnahmen sicherzustellen.
Suva, Public Relations Manfred Brünnler Leiter PR Fluhmattstrasse 1 6002 Luzern Tel: 041 419 59 03 Fax: 041 419 60 62 E-Mail: pr@suva.ch
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