Auf Bahnbaustellen sollen künftig nur noch Maschinen mit Rußpartikelfiltern eingesetzt werden

13.09.2012, Ab 2013 fordert die DB in Ausschreibungen von Bauvorhaben die "Grüne Plakette" für Baufahrzeuge in Innenstädten • Regelung geht über gesetzliche Verpflichtung hinaus
„Mit diesen hohen Anforderungen leisten wir als Bauherr einen wichtigen Beitrag, die Luftbelastung weiter zu verringern. Gleichzeitig geben wir den Bauunternehmen mit der stufenweisen Verschärfung Gelegenheit, ihre Fahrzeug- und Maschinenparks umzustellen“, sagte Christoph Bretschneider, Geschäftsführer der DB ProjektBau GmbH. Die Bahntochter ist im DB-Konzern der Dienstleister für das Management von Infrastrukturprojekten.
In einer Übergangsphase bis zum 1. Januar 2015 wird es in innerstädtischen Bereichen Ausnahmen für Maschinen geben, die technisch nicht nachrüstbar sind. Der Einsatz neuer Maschinen ohne Rußpartikelfilter wird nur noch bis Ende 2017 akzeptiert, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass es für diese Baufahrzeuge keine Rußpartikelfilter gibt.
Mit der Forderung von Rußpartikelfiltern für Baufahrzeuge und Arbeitsmaschinen setzt die Deutsche Bahn Standards zur Luftreinhaltung, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen. Damit zeigt die DB, dass sie ihre Position als Umweltvorreiter weiter ausbauen will. Die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nimmt bisher Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen und Geräte von Verkehrsverboten im Zusammenhang mit Luftreinhalteplänen aus. Daher können derzeit dieselbetriebene Baumaschinen auch in Umweltzonen ohne Partikelfilter betrieben werden.
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