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Neues Entry Exit Tarifregime auf den Gas Fernleitungen beschlossen


Energie-Control Austria

19.09.2012, Die Regulierungs Kommission der E-Control Austria hat am 18. September 2012 die Neuordnung der Netzentgelte auf der Fernleitungsebene beschlossen. Die neuen Einspeise und Ausspeiseentgelte in das Marktgebiet Ost treten mit 1.1.2013 in Kraft.


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Die Umstellung der Tarifierung für die Benutzung der Fernleitungsnetze ist eine EU rechtliche Vorgabe, für deren Umsetzung der österreichische Gesetzgeber im Wege des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 den 1.1.2013 vorgesehen hat. Ab diesem Zeitpunkt bezahlen alle Händler, Gasversorger und Transiteure für die Ein sowie für die Ausspeisung aus dem österreichischen Fernleitungsnetz ein separates Transportentgelt. Für die Ausspeisung aus dem Fernleitungsnetz zur Versorgung der Inlandskunden übernimmt nunmehr der Verteilgebietsmanager die Kapazitätsbuchung und wird über die Netzgebühren im Verteilnetz abgegolten.

„Mit dem neuen Entry Exit Modell wird der Gashandel im Marktgebiet wesentlich belebt, weil Gashändler ohne leitungsbezogene Kapazitätsbuchungen wie bisher, das Gas ungehindert am Virtuellen Handelspunkt bei Central European Gas Hub handeln können.“, erläutert Vorstand DI Walter Boltz das neue Modell. Auch für Speicheranlagen, die am Fernleitungsnetz angeschlossen sind, wurde ein Entgelt festgelegt, das vom Speicherunternehmen bezahlt wird. Damit erhalten Speicherkunden ohne zusätzliche Kapazitätsbuchungen einen direkten Zugang zum Virtuellen Handelspunkt.

„Bei der Ausgestaltung der Tarife wurde einerseits darauf geachtet, dass die Einspeisung von günstigeren Gasquellen aus dem Westen erleichtert wird. Andererseits wurden durch eine angemessene Bepreisung von Kapazitätsengpässen auch Anreize geschaffen, Investitionen zu realisieren, um stark ausgelastet Transportrouten auszubauen. Insgesamt wurden die Ein und Ausspeiseentgelte ausgewogen festgelegt, sodass der Gastransit durch Österreich weiterhin attraktiv bleibt.“, legt Vorstand Mag. (FH) Martin Graf dar.

„Trotz der engen Zeitvorgaben durch den Gesetzgeber ist es uns gelungen, damit alle Regulierungsentscheidungen rechtzeitig fertigzustellen, um den Marktteilnehmern bis Jahresende Zeit zu geben, die vertraglichen Anpassungen vorzunehmen.“, zeigen sich die beiden Vorstände der E-Control über die Entscheidung erfreut.

Die nationalen Netzentgelte konnten aufgrund von noch laufenden Kostenermittlungsverfahren für Verteilernetzbetreiber nicht gleichzeitig festgesetzt werden. Bis Ende des Jahres sollen auch diese Entgelte novelliert werden, wodurch mit 1.1.2013 die aufgrund des GWG 2011 erforderliche Umstellung des Gesamtsystems abgeschlossen sein wird.


Medienkontakt: Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a 1010 Wien Österreich Tel.: +43 1 24724 0 Fax: +43 1 24724 900

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