GastroSuisse: Gastgewerbe setzt starkes Zeichen für Qualität in der Hygiene


GastroSuisse

29.11.2012, Die Branchenverbände GastroSuisse, hotelleriesuisse und CafetierSuisse haben gemeinsam mit gastgewerblichen Unternehmern einen Leitfaden zur Hygiene "Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe" aus der Praxis für die Praxis erarbeitet. Mit den definierten Standards setzt das Schweizer Gastgewerbe ein starkes Zeichen für Qualität im Hygienebereich.


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Die Leitlinie "Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe" (GVG) fasst die gastgewerblich relevanten Inhalte aus drei Gesetzen und über 30 Verordnungen zusammen. Damit wird sie zur unverzichtbaren Grundlage, den Betrieb rechtskonform zu führen. Ab Januar 2013 wird sie in den drei Landessprachen vorliegen und den Mitgliedern der Trägerverbände zur Verfügung gestellt.

Die Leitlinie umfasst rechtliche Bestimmungen aus den Bereichen Organisation, Personenhygiene, Infrastruktur, Produktion und Deklaration. Die Umsetzungskonzepte sind auf die Bedürfnisse verschiedener Betriebstypen abgestimmt. Damit wird gewährleistet, dass die Pflege der Hygiene nicht an übertriebener Bürokratie scheitert. Insbesondere für Kleinund Kleinstbetriebe wird der administrative Aufwand reduziert.

Das Bundesamt für Gesundheit hat die Leitlinie am 23. November genehmigt, was ihr einen verbindlichen Charakter verleiht. Die Leitlinie erhöht die Rechtssicherheit in der ganzen Schweiz sowohl für den einzelnen Betrieb als auch für den kantonalen Vollzug.

In Zukunft wird die Leitlinie stetig weiterentwickelt, wobei nicht nur die Entwicklungen der Gesetzgebung, sondern auch die Erfahrungen aus den Betrieben berücksichtigt werden. Ergänzend zur Leitlinie werden Hilfsmittel zur Umsetzung erarbeitet und den Betrieben angeboten. Damit wollen die Verbände einen massgeblichen Beitrag zur Weiterentwicklung und Steigerung der Qualität im Gastgewerbe leisten.


Medienkontakt: GastroSuisse Marketing und Kommunikation Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch

Kontakt:
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Blumenfeldstrasse 20
8046 Zürich

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