News Abo

Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und neues Versicherungsaufsichts


Helvetia

31.01.2006, Per 1.1.2006 treten diverse Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft.



Die Helvetia Patria möchte ihre Kundinnen und Kunden umfassend und transparent über die wichtigsten Änderungen informieren.

Teilrevision Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Ziel der Teilrevision des VVG ist eine Verstärkung des Konsumentenschutzes. Das neue Gesetz erweitert die Informationspflichten der Versicherer und erhöht die Transparenz.

Die wichtigsten Neuerungen:

Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherten werden neu geregelt.Bei Auflösung des Versicherungsvertrages aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen vor Ablauf des Versicherungsjahres wird neu die «nicht verbrauchte» Prämie anteilsmässig rückerstattet. Wechselt der versicherte Gegenstand den Eigentümer, so endet der Versicherungsvertrag und geht nicht mehr wie bisher automatisch auf den Erwerber über. Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, die Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss über den wesentlichen Vertragsinhalt zu informieren (Inkrafttreten per 1.1.2007).Weitere Informationen zur Teilrevision des VVG finden Sie hier ».

Totalrevision Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Im Zentrum des neuen VAG stehen die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Versicherer sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Geschäftstätigkeit. Die neuen Bestimmungen fordern von den Versicherern genauere Informationen über deren effektive Risiken. Durch die Totalrevision des VAG soll eine risiko- und marktgerechte Aufsicht garantiert werden.

Die wichtigsten Neuerungen:

Die erforderliche Zahlungsfähigkeit eines Versicherungsunternehmens richtet sich neu nach allen Risiken, denen ein solches Unternehmen ausgesetzt ist.Anstelle einer präventiven Produktekontrolle treten verschärfte Transparenzvorschriften. Versicherungsvermittler fallen unter die Aufsicht des Bundes.

Kontakt:
Helvetia
Dufourstrasse 40
9000 St.Gallen

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung