Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und neues Versicherungsaufsichts

31.01.2006, Per 1.1.2006 treten diverse Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft.
Teilrevision Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das Ziel der Teilrevision des VVG ist eine Verstärkung des Konsumentenschutzes. Das neue Gesetz erweitert die Informationspflichten der Versicherer und erhöht die Transparenz.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherten werden neu geregelt.Bei Auflösung des Versicherungsvertrages aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen vor Ablauf des Versicherungsjahres wird neu die «nicht verbrauchte» Prämie anteilsmässig rückerstattet. Wechselt der versicherte Gegenstand den Eigentümer, so endet der Versicherungsvertrag und geht nicht mehr wie bisher automatisch auf den Erwerber über. Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, die Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss über den wesentlichen Vertragsinhalt zu informieren (Inkrafttreten per 1.1.2007).Weitere Informationen zur Teilrevision des VVG finden Sie hier ».
Totalrevision Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Im Zentrum des neuen VAG stehen die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Versicherer sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Geschäftstätigkeit. Die neuen Bestimmungen fordern von den Versicherern genauere Informationen über deren effektive Risiken. Durch die Totalrevision des VAG soll eine risiko- und marktgerechte Aufsicht garantiert werden.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die erforderliche Zahlungsfähigkeit eines Versicherungsunternehmens richtet sich neu nach allen Risiken, denen ein solches Unternehmen ausgesetzt ist.Anstelle einer präventiven Produktekontrolle treten verschärfte Transparenzvorschriften. Versicherungsvermittler fallen unter die Aufsicht des Bundes.
Kontakt:
Dufourstrasse 40
9000 St.Gallen
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