Neue Begünstigungsmöglichkeiten in der Dritten Säule (3a)

31.01.2006, Der Bundesrat hat per 1. Januar 2006 die Möglichkeit der Begünstigung im Rahmen der Verordnung zur Säule 3a (BVV 3) erweitert.
die direkten Nachkommen,Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind,die Person, die zusammen mit dem Versicherungsnehmer, der Versicherungsnehmerin in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat,die Person, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss.Sämtliche der aufgeführten überlebenden Personen sind grundsätzlich gleichberechtigt, eine allfällige Versicherungsleistung wird zu gleichen Teilen verteilt.
Es steht den Kundinnen und Kunden der Helvetia Patria offen, eine oder mehrere der oben aufgeführten Personen als Begünstigte einzusetzen und deren konkrete Ansprüche näher zu bezeichnen.
Die übrigen Teile der Begünstigungsordnung im Rahmen der Dritten Säule (3a) bleiben unverändert.
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