Konsumentenschützer mit Anzeige gegen Helsana abgeblitzt

18.08.2003, Die Helsana hat im Zusammenhang mit der Anpreisung ihrer Hospital-Zusatzversicherung nicht gegen das Bundesgsetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft hat ein entsprechendes Verfahren eingestellt.
Zudem habe die Helsana in den Geschäftsbedingungen unklare Begriffe, die sich zu Ungunsten der Versicherten auswirken würden. Wie die Zürcher Bezirksanwaltschaft am Montag mitteilte, hatten die betreffenden Kunden die Möglichkeit, das neue Angebot zu studieren und durch eine Mitteilung abzulehnen. Die Helsana habe ferner ihr Vorgehen durch das Bundesamt für Privatversicherungen explizit gutheissen lassen.
Kontakt:
Zürichstrasse 130
8600 Dübendorf
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.