EVN AG kündigt der Republik Bulgarien Schiedsverfahren nach Investitionsschutzabkommen an


EVN AG

19.03.2013, Die EVN AG hat der Republik Bulgarien heute angekündigt, zum Schutz ihrer in Bulgarien getätigten Investition in die EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD und in die EVN Bulgaria Elektrorazpredelenie EAD ein Verfahren gemäß dem 'Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über die Förderung und den Schutz von Investitionen' und gemäß dem 'Vertrag über die Energiecharter' einzuleiten.


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Mit dieser Ankündigung beginnt die zwischen 3 und 6 Monate andauernde Konsultations und Verhandlungsperiode nach den Abkommen. Während dieses Zeitraums sind die Parteien verpflichtet, Verhandlungen zu führen und zu versuchen, den Streit gütlich beizulegen.

Hintergrund für diese Ankündigung sind verschiedene, die EVN Gesellschaften beeinträchtigenden Maßnahmen von Regulierungsbehörden und anderen staatlichen Stellen der Republik Bulgarien. Diese Maßnahmen verringern die Erlöse für den Verkauf von elektrischer Energie; durch Nichtanerkennung tatsächlicher Finanzierungskosten wird darüber hinaus die Abgeltung der an Erzeuger erneuerbarer Energie zu leistenden Einspeiseentgelte reduziert. Anlass für die heutige Ankündigung ist nicht zuletzt die Aufhebung einer besonderen Abgabe für den Netzzutritt von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie durch jüngst ergangene Urteile des bulgarischen Verwaltungsgerichts vom März 2013. Die Folgen dieser Entscheidungen stellen aus Sicht der EVN AG eine weitere Verletzung der bulgarischen Investitionsschutzpflichten dar.


Medienkontakt: Mag. Stefan Zach, MAS Leiter Information und Kommunikation EVN Konzern EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf Tel.: 02236 200 12 294 Fax: 02236 200 82 294 Mobil: 0676 810 32 294 stefan.zach@evn.at

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