BAG: Prämien steigen 2014 moderat


Bundesamt für Gesundheit BAG

26.09.2013, Die Standardprämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen 2014 um durchschnittlich 2,2 Prozent. Umgerechnet entspricht dies einem monatlichen Betrag von 8 Franken 42 Rappen pro Person. Je nach Kanton erhöht sich die Standardprämie zwischen 1,0 und 3,8 Prozent. In den meisten Kantonen steigt die Standardprämie um weniger als drei Prozent.


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Die durchschnittliche Erhöhung von 2,2 Prozent für das nächste Jahr gilt für die sogenannte Standardprämie - die Grundversicherung einer erwachsenen Person mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung. In den letzten zehn Jahren stieg die Standardprämie um durchschnittlich 3,5 Prozent; das Wachstum ist damit erneut moderat.

Sieben Kantone mit Steigerung unter 2 Prozent
In sieben Kantonen (BE, BL, BS, JU, NE, TI, VD) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der Standardprämie unter 2 Prozent. In fünf Kantonen (AI, AR, LU, OW, SG) erhöht sich die Standardprämie um über 3 Prozent. In den übrigen Kantonen (AG, FR, GE, GL, GR, NW, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH) bewegt sich die Steigerung zwischen 2 und 3 Prozent.

Die Prämien für Kinder steigen im Durchschnitt um 2,4 Prozent. Bei den jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren steigen sie um durchschnittlich 3 Prozent. Weil die Versicherer einen hohen Anteil der Prämiengelder der jungen Erwachsenen in den Risikoausgleich zahlen müssen, entsprechen die Ausgaben der Versicherer für die jungen Erwachsenen insgesamt denjenigen der Erwachsenen. Verschiedene Versicherer kürzten deshalb erneut die Rabatte für diese Altersgruppe.

Veränderung der im Durchschnitt bezahlten Prämien
Die meisten Versicherten entscheiden sich nicht für die Standardprämie, sondern für ein anderes Prämienmodell, beispielsweise für eine höhere Franchise. Im Durchschnitt werden die Versicherten in all diesen verschiedenen Modellen gemäss Schätzungen nächstes Jahr 2,2 Prozent mehr für ihre Krankenversicherung ausgeben. Das Wachstum ist also in diesem Jahr gleich wie bei der Standardprämie.

Gut die Hälfte der Prämien für Modelle mit eingeschränkter Wahl – etwa HMO- oder Hausarztmodell – steigen überdurchschnittlich. Der Grund dafür ist, dass die Rabatte bei diesen Modellen teilweise zu hoch angesetzt sind. Generell dürfen die Rabatte bei den Prämien nur so hoch sein, dass sie den tatsächlich eingesparten Kosten entsprechen. Die Versicherer haben bis 2016 Zeit, allfällige Anpassungen vorzunehmen.

Kostenentwicklung
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gibt es mehrere grosse Kostenblöcke: Bei den ambulanten Arztpraxen steigen die Kosten im ersten Halbjahr 2013 überdurchschnittlich. Die Zulassungssteuerung ist Ende 2011 ausgelaufen; seit Juli 2013 haben die Kantone aber wieder die Möglichkeit, die Anzahl der Arztpraxen zu steuern.

Bei einem weiteren grossen Kostenblock, den Medikamenten, sind bereits kostensenkende Massnahmen in Kraft. Letztes Jahr hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Preise von rund 500 Arzneimittel gesenkt; dies bringt jährliche wiederkehrende Einsparungen von mindestens zusätzlichen 200 Millionen Franken. Die nächsten Überprüfungsrunden auf November 2013 respektive November 2014 werden nochmals ähnlich hohe Einsparungen bringen. Bis 2015 resultieren daraus insgesamt wiederkehrende Einsparungen von rund 720 Millionen Franken.

Einen Sonderfall stellt der stationäre Spitalbereich dar. Seit 2012 rechnen die Spitäler mit Fallpauschalen ab; wegen der Umstellung kam es zu Verzögerungen bei der Rechnungsstellung. Die momentan vorhandenen Daten sind deshalb wenig aussagekräftig.

Ausgewiesene Reserven gestiegen
Seit Anfang 2012 gelten für die Krankenversicherer neue Reserve-Vorschriften. Diese verlangen, dass die Versicherer nach Marktwerten bilanzieren. Die ausgewiesenen Reserven der Versicherer sind gestiegen, weil alle Reservegelder ersichtlich sind. Gleichzeitig haben sich auch die Anforderungen an die Mindesthöhe der Reserven erhöht. Insgesamt ist das neue System transparenter; die tatsächliche wirtschaftliche Situation des einzelnen Versicherers ist nun ersichtlich.

Information der Versicherten
Bis Ende Oktober müssen die Krankenkassen ihre Versicherten individuell über die Prämien für das Jahr 2014 informieren. Die Versicherten können bis Ende November ihre Grundversicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. Es gilt Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden. Für Zusatzversicherungen gelten in der Regel andere Kündigungsfristen als für die Grundversicherung. Sie sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des betreffenden Versicherers festgehalten.

Adresse für Rückfragen:
BAG Sektion Kommunikation Tel. 031 322 95 05 media@bag.admin.ch

Kontakt:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern

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