Flughafen Zürich AG: Gleiche Regelung, neue Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck


Flughafen Zürich

24.01.2014, Per 28. Januar 2014 ändern am Flughafen Zürich die Kontrollen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Die Regelung bleibt jedoch gleich. Erlaubt sind weiterhin Flüssigkeiten bis 100 Milliliter, Spezialnahrung inklusive Babynahrung sowie Medikamente. Eine Erleichterung gibt es für Transferpassagiere.


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Die heutige Regelung erlaubt Flüssigkeiten bis zu einer maximalen Grösse von 100 Millilitern in einem durchsichtigen und verschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel. Pro Passagier darf ein solcher Beutel im Handgepäck mitgeführt werden. Ausserdem dürfen Reisende Spezialnahrung (inkl. Babynahrung) und Medikamente sowie Duty-Free-Artikel in regelkonform versiegelten Beuteln im Handgepäck mitführen. Neu durchlaufen Spezialnahrung (inkl. Babynahrung), Medikamente und Duty-Free-Artikel eine zusätzliche, separate Kontrolle, welche die Flüssigkeiten auf Sprengstoff untersucht.

Die neue EU-Regelung ist vor allem für Transferpassagiere relevant. Transferreisende aus Drittländern ausserhalb der Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Reisenden aus den USA, Kanada, Kroatien, Malaysia und Singapur mussten bisher bei der Transfer- Sicherheitskontrolle ihre Duty-Free-Artikel abgeben. Neu dürfen Passagiere, die aus Drittländern über den Flughafen Zürich fliegen, Duty-Free-Artikel ebenfalls im Handgepäck mitführen. Voraussetzung: Der Artikel ist in einem regelungskonformen, versiegelten und unversehrten ICAO-Beutel verpackt. Wie Medikamente und Spezialnahrung werden auch diese Flüssigkeiten zusätzlich kontrolliert.

Die neue Regelung der EU muss bis spätestens am 31. Januar 2014 in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Die Schweiz ist aufgrund der bilateralen Verträge verpflichtet, diese Regelung ebenfalls umzusetzen.


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