Economiesuisse: 11.449 Parlamentarische Initiative. Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen


Economiesuisse

17.03.2014, Mit Schreiben vom 13. Dezember 2013 haben Sie uns in rubrizierter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Für diese Gelegenheit der Meinungsäusserung danken wir Ihnen. economiesuisse hat bei ihren Mitgliedern – bestehend aus 100 Branchenverbänden, 20 kantonalen Handelskammern sowie grösseren Einzelunternehmen – eine interne Konsultation durchgeführt und nimmt gestützt auf deren Antworten aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht wie folgt Stellung:



Die Initiative ist aus Sicht der Wirtschaft zu begrüssen. Im Gegensatz zur heutigen Situation erleich- tern es die vorgeschlagenen Änderungen, Abklärungen in Bezug auf ausgesprochene Erwachse- nenschutzmassnahme vorzunehmen. Es ist somit möglich, die Handlungsfähigkeit eines potentiellen Vertragspartners abzuklären. Der vorgeschlagene Mechanismus lehnt sich an ein bewährtes System an und ist mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.

Durch das Inkrafttreten der neuen Erwachsenenschutzbestimmungen am 1. Januar 2013 und die damit einhergehende Abschaffung der Veröffentlichung von Schutzmassnahmen ist eine Lücke im Rege- lungswerk entstanden.

Unter der aktuellen Regelung ist es nur mehr schwer möglich, an die Informati- on zu gelangen, ob gegen eine bestimmte Person eine Erwachsenenschutzmassnahme ausgespro- chen ist. Um Auskunft über das Bestehen einer Massnahme zu erhalten, müssen sich Dritte im Einzel- fall und unter Glaubhaftmachung eines Interesses an die zuständige Erwachsenenschutzbehörde wen- den. Da somit im Einzelfall für den Vertragspartner Unklarheit darüber bestehen kann, ob eine erwach- sene Person handlungsfähig ist, kann dies zu stossenden Rechtsunsicherheiten zu Lasten des Dritten führen.

Wir sehen die Umsetzung der Initiative als effizientes Mittel, diese Rechtsunsicherheit zu mindern: Zu- mindest im Rahmen der Überprüfung von Geschäften, welche für die beteiligten eine gewisse Bedeu- tung haben oder welche als risikobehaftet angeschaut werden, würde es möglich, mittels einer beim Betreibungsamt einzufordernden Auskunft eine allfällige Einschränkung der Handlungsfähigkeit zu erkennen.

Was die weiteren Anpassungsvorschläge der Initiative angeht, so gibt es aus Sicht der Wirtschaft keine Ergänzungen zum vorgeschlagenen Gesetzestext


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