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Economiesuisse: Gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmer bei der Mehrwertsteuer


Economiesuisse

19.03.2014, Der Bundesrat plant ei­ne Anpassung der Mehr­wert­steuer für aus­ländi­sche Un­ternehmen. Es geht um ein Pro­blem, das Grenzregionen, al­len voran den Kanton Tessin betrifft. Die Mehr­wert­ steuer soll künftig nahezu im­mer abge­rech­net wer­den müs­sen.



Fährt ein aus­ländi­scher Hand­werker ohne Mate­ri­al über die Grenze und er­bringt in der Schweiz Leis­tun­gen, z.B. Ma­le­r­arbei­ten, stellt er in der Regel ei­ne Rech­nung ohne Mehr­wert­ steuer (aus­ser er wäre als Steuer­pf­lichti­ger in der Schweiz regis­triert, was ei­nen in­ländi­schen Jah­res­um­satz von 100'000 Franken vor­aus­set­zen würde).

Ei­gentlich würde die­se Leis­tung be­reits heu­te der soge­nann­ten Bezug­steuer un­terliegen, d.h. der Leis­tungs­empfän­ger muss die Mehr­wert­steuer auf der bezogenen Leis­tung ab­rech­nen und den Be­trag der Eidgenössi­schen Steuerverwal­tung überweisen. Allerdings müs­sen die Zoll­ stel­len den Grenzübertritt des aus­ländi­schen Hand­werkers fest­stel­len und die Privat­person auf ihre Steuer­pf­licht auf­merksam ma­chen. So will es das gel­ten­de Gesetz. Die Regelung setzt allerdings erst ein, wenn ei­ne Person Leis­tun­gen von mehr 10'000 Franken pro Jahr bezieht. Dar­un­ter be­steht kei­ne Steuer­pf­licht, und es fällt somit auch kei­ne Bezug­steuer an.

Un­praktika­bles Gesetz Die Regelung wurde mit der Revisi­on des Mehr­wert­steuer­geset­zes 2010 ein­geführt. Sie hat sich als weitgehend un­praktika­bel erwiesen. Der Grenzübertritt aus­ländi­scher Hand­werker ohne Mate­ri­al kann kaum regis­triert wer­den, ent­spre­chend un­terbleibt die In­formati­on der priva­ten Leis­tungs­bezü­ger. Die Folge ist, dass Leis­tun­gen steuer­frei blei­ben. Schwei­zer Un­ terneh­mer müs­sen dagegen die Mehr­wert­steuer erhe­ben. Der Preisnach­teil be­trägt min­des­ tens die Höhe des Normal­steuer­sat­zes, also acht Pro­zent. Vor al­lem im Kanton Tessin ist der Unmut über die be­stehen­de Wettbewerbsver­zerrung gross. Aber auch in an­de­ren Grenzregionen ist das Pro­blem bekannt.

Wirt­schaft un­ter­stützt Anpassung Wie die Medi­en jüngst berich­tet ha­ben, wird der Bundesrat die Pro­blematik auf­grei­fen und im Rah­men ei­ner geplan­ten Revisi­on des Mehr­wert­steuer­geset­zes mit ei­nem griffige­ren Mechanismus zu lösen versu­chen. Die neue Lösung soll dar­in be­stehen, dass aus­ländi­sche Hand­werker die Mehr­wert­steuer nahezu im­mer ab­rech­nen müs­sen, weil als Um­satzgrenze nicht mehr der in­ländi­sche, sondern der welt­weite Um­satz her­angezogen wird. Die Lösung wurde vom Mehr­wert­steuer-Kon­sul­tativgremium empfoh­len, ei­ner aus­serparla­men­tari­schen Kommissi­on zur praxisge­rech­ten Weiter­entwicklung der Mehr­wert­steuer, in der auch economie­suisse aktiv und en­gagiert vertre­ten ist. Die neue Lösung wird von economie­suisse denn auch un­ter­stützt. Sie verspricht gleichzeitig wettbewerbsneu­tral und leich­ter umsetzbar zu sein.

Die Vernehmlassung der geplan­ten Geset­zesrevisi­on soll im Juni beginnen.


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