Valiant veröffentlicht den Geschäftsbericht 2013

31.03.2014, Die Valiant Holding AG hat heute ihren Geschäftsbericht 2013 veröffentlicht. Der Bericht enthält umfassende Informationen zum Geschäftsjahr, das Valiant mit einem Konzerngewinn von CHF 91,4 Mio. abschloss, zum Unternehmen und gliedert sich in die Kapitel Valiant von A bis Z, Corporate Governance und Finanzbericht. Für die Aktionärinnen und Aktionäre wurde ein speziell leserfreundlicher Bericht im Magazinstil erarbeitet. Dies auch im Sinne der eben lancierten Kampagne «Wir sind einfach Bank».
Sondereffekte bei den Entschädigungen Wie bereits an der Bilanzmedienkonferenz vom 5. März 2014 kommuniziert, war 2013 für Valiant ein Jahr der Erneuerung. Dies hat Spuren in den Zahlen und auch in der Führung hinterlassen. Seit Januar 2013 ist Jürg Bucher Präsident des Verwaltungsrates, Anfang März 2013 übernahm Ewald Burgener die Aufgaben des CFO von Rolf Beyeler. Per Ende April 2013 haben sich der Verwaltungsrat und der damalige CEO Michael Hobmeier in gegenseitigem Einvernehmen getrennt. Seit dem 18. November 2013 leitet Markus Gygax als neuer CEO die Geschicke der Bank.
Die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten lassen sich auch in den Vergütungszahlen erkennen: Die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung 2013 hat gegenüber dem Vorjahr um CHF 1,3 Mio. zugenommen und beträgt CHF 4,7 Mio. In diesem Betrag sind auch die rechtlich geschuldeten Vergütungen an die ehemaligen Geschäftsleitungsmitglieder Michael Hobmeier und Rolf Beyeler enthalten.
Die Vergütung des ehemaligen CEO setzt sich aus vier ihm arbeitsrechtlich geschuldeten Elementen zusammen: dem Fixlohn, der Sach- und Vorsorgeleistungen sowie der ausstehenden variablen Vergütungen für die Jahre 2011 bis 2014. Die insgesamt ausgewiesenen CHF 1,777 Mio. widerspiegeln nicht die aktuelle Lohnpolitik von Valiant. Keine Abgangsentschädigungen bei Valiant Valiant kennt keine Abgangsentschädigungen. Für Jürg Bucher, Präsident des Verwaltungsrates, ist klar: «Die Vergütungen an den ehemaligen CEO sind arbeitsrechtlich geschuldet. In Zukunft werden die Reglemente so angepasst, dass es keine Entschädigungen in dieser Grössenordnung mehr geben wird. Eine maximale Lohnspanne von 1 zu 20 ist ein Verhältnis, das der Verwaltungsrat als angemessen erachtet.»
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