Flughafen Zürich AG: Neue Definition der bisherigen Startrouten ab Piste 16

25.06.2014, Die Flughafen Zürich AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragt, die bisher geltenden Abflugrouten ab Piste 16 neu zu definieren. Die neue Definition vereinfacht das Abflugverfahren und bündelt die Abflugrouten über wenig besiedeltem Gebiet.
Diese Unterscheidung bei einem Abflugverfahren ist unüblich und wird von Pilotenseite wegen der erhöhten Komplexität schon länger kritisiert. Deshalb wurde von Fachspezialisten der Skyguide in Zusammenarbeit mit der Flughafen Zürich AG eine neue und für alle Wettersituationen einheitliche Definition für alle Abflugrouten ab Piste 16 erarbeitet.
Neu soll ein einheitlicher Abdrehpunkt beim Erreichen von 2000 Fuss über Meer bzw. rund 200 Meter über Grund gelten. Dieser ist früher als der heutige späteste Abdrehpunkt. In der Linkskurve nach dem Abflug werden die Flugspuren so über dem Waldgebiet zwischen Opfikon und Wallisellen gebündelt. Zudem reduziert sich dadurch die Komplexität des Abflugverfahrens.
Das BAZL hat das entsprechende Gesuch der Flughafenbetreiberin zur Neudefinition der bisherigen Startrouten ab Piste 16 am 21. März 2014 genehmigt. Die Neudefinition gilt ab 26. Juni 2014. An ausgewählten Standorten werden Fluglärm-Messungen durchgeführt um zu prüfen, ob die gewünschte Lärmkonzentration erreicht werden kann.
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