BKW Energie AG: Höhere jährliche Beiträge


BKW Energie AG

27.06.2014, Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eine Änderung der Parameter für die Bemessung der Beiträge in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds beschlossen. Der Entscheid führt für die BKW zu deutlich höheren Einzahlungen in die Fonds.


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Im Rahmen der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) hat der Bundesrat unter anderem die Annahmen zur Bemessung der Beiträge in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds bezüglich Teuerung und Anlagerendite angepasst sowie die Einführung eines Sicherheitszuschlags beschlossen. Die neuen Parameter sehen eine allgemeine Teuerung von 1.5 % (bisher 3 %), eine Anlagerendite von 3.5 % (bisher 5 %) sowie neu einen Sicherheitszuschlag von 30% vor.

Die BKW steht insbesondere der Einführung des Sicherheitszuschlages ablehnend gegenüber. Das bisherige Berechnungsmodell für die Bemessung der Beiträge in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds hat sich bewährt. Es stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines Werks die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Alle fünf Jahre werden detaillierte, technisch fundierte Kostenschätzungen durchgeführt. Ergeben diese Analysen, dass Mehrkosten zu erwarten sind, werden die Beiträge entsprechend erhöht. Damit werden die Risiken einer Kostensteigerung angemessen berücksichtigt.

Die Anwendung des Sicherheitszuschlags führt zu hohen zusätzlichen Einzahlungen in die staatlichen Fonds. Für das Kernkraftwerk Mühleberg erwartet die BKW, dass in den Jahren 2015 bis 2022 anstelle von total rund 240 Mio. CHF neu insgesamt rund 500 Mio. CHF einbezahlt werden müssen. Die jährlichen Beiträge dürften sich von rund 30 Mio. CHF auf rund 60 Mio. CHF erhöhen. Die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen sind unverhältnismässig und belasten die BKW unnötigerweise. Ob diese mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Gesetzmässigkeit und Verhältnismässigkeit vereinbar sind, wird eine nun vorzunehmende Prüfung zeigen. Die BKW wird gegebenenfalls juristische Schritte einleiten.

Die BKW steht zu ihrer Verpflichtung, für Stilllegung und Entsorgung genügend finanzielle Mittel sicherzustellen und entsprechende Rückstellungen zu bilden. Sie hat die dafür notwendigen Massnahmen bereits ergriffen. Der vom Bundesrat nun beschlossene hohe Sicherheitszuschlag hat keine sachliche Grundlage und ist willkürlich gewählt. Es werden ausschliesslich negative Entwicklungen berücksichtigt und möglichen, technologisch bedingten Kostensenkungen wird keine Rechnung getragen.

Die Anpassungen sind politisch motiviert und entbehren einer sachlichen Grundlage. Sie kommen zu einem für die Branche äusserst schwierigen Zeitpunkt. Aufgrund der massiven staatlichen Subventionierung der neuen erneuerbaren Energien ist der Strompreis an den Märkten eingebrochen, wodurch ein für die Unternehmen ausserordentlich anspruchsvolles wirtschaftliches Umfeld entstanden ist. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der Kosten für die Entsorgung der nuklearen Abfälle erst in rund fünfzig Jahren anfallen wird. Es ist für die BKW deshalb schwer nachvollziehbar, dass den Stromversorgungsunternehmen in dieser schwierigen Situation neue zusätzliche, sachlich nicht begründbare finanzielle Belastungen aufgebürdet werden sollen.Diese sachlich nicht begründeten Beitragserhöhungen entziehen der BKW finanzielle Mittel, die für die Umsetzung ihrer Strategie und der bundesrätlichen Energiepolitik fehlen.


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