TCS: Vorsicht bei Alkohol am Steuer: Andere Promillegrenzen im Ausland

06.08.2014, Grundsätzlich gilt: Wer fährt, trinkt nicht. Im Ausnahmefall sind jedoch die gesetzlichen Höchstwerte für Blutalkoholgrenzen zu beachten. Weil diese im europäischen Ausland und den beliebten Feriendestinationen variieren, hat der TCS eine praktische Übersichtskarte zu den verschiedenen Promillegrenzen erstellt.
In den meisten direkten Nachbarländern der Schweiz hat der Gesetzgeber den Blutalkoholgrenzwert auf 0.5 Promille festgelegt. In Liechtenstein liegt der Höchstwert jedoch bei 0.8 und in Österreich bei <0.5, also 0.49 Promille. In Norwegen und Schweden, aber auch in Polen und Estland gelten 0.2 Promille als Maximum. In den meisten osteuropäischen Ländern ist jedoch kein Schluck erlaubt, denn dort gilt die 0.0-Promillegrenze.
Strenge Vorschriften für Neu- und Junglenker
In einigen Ländern gelten für Neu- und Junglenker tiefere Limiten: Seit Anfang 2014 gilt in der Schweiz der Höchstwert von 0.1 Promille für Neulenkende – also Inhaber des Führerausweises auf Probe – Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer sowie Begleitpersonen von Lernfahrten. In Spanien andererseits sind für Neulenker, die seit weniger als zwei Jahren im Besitz des Führerausweises sind, höchstens 0.2 Promille erlaubt. In Italien wiederum gelten für Lenker, die weniger als drei Jahre im Besitz des Führerausweises sind und für Berufschauffeure 0.0 Promille.
Grundsätzlich rät der TCS davon ab, unter Alkoholeinfluss ein Motorfahrzeug zu lenken. Auch in geringen und gesetzlich noch erlaubten Mengen kann Alkohol die Reaktionsfähigkeit negativ beeinflussen und ermüdend wirken. Im Sinne der Verkehrssicherheit gilt deshalb auch weiterhin: Wer fährt, trinkt nicht!
Um sich vor der Abreise ein detailliertes Bild über die lokalen Vorschriften im Ausland machen zu können, lohnt sich ein Blick auf die umfassenden Reiseinformationen zu über 200 Destinationen auf www.tourismustcs.ch.
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