ASIP für mehr Transparenz und Einfachheit im BVG


Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)

13.04.2007, Zürich, Mit einem neuen Gesetzesentwurf BVG eröffnet der schweizerische Pensionskassenverband ASIP einen Dialog über mehr Klarheit und Verständlichkeit in der beruflichen Vorsorge. Der Entwurf stärkt die Führungsorgane, ermöglicht Vorsorgepläne, die auf realistischen Grundlagen basieren und schafft klare Strukturen zugunsten der Versicherten.


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Der schweizerische Pensionskassenverband ASIP stellt einen Gesetzesentwurf für ein neues BVG mit den massgebenden Eckwerten für die berufliche Vorsorge vor. Seit Jahren stellen wir eine zunehmende Regulierung fest. Diese Regulierungsflut schränkt den Handlungsspielraum der Pensionskassen ein und führt zu suboptimalen Lösungen, die nicht im Interesse der Versicherten liegen. Der ASIP ist daher der Auffassung, dass nur mit einer Neuformulierung des BVG zeitgemässe Rahmenbedingungen geschaffen, das Verständnis für die berufliche Vorsorge erhöht, Entscheidungsspielräume gewonnen und die Führungsverantwortung gestärkt werden können. Ziele des Projektes sind:

- Vorsorgeverständnis für Mitarbeitende schaffen - Aufgaben / Kompetenzen/Verantwortung aller beteiligten Akteure definieren - Transparenz und Verständlichkeit für die Versicherten fördern - Vorsorgepläne ermöglichen, die auf realistischen Grundlagen basieren - Durchführung vereinfachen und klare Strukturen schaffen.

Der Gesetzesentwurf besteht aus 12 Teilen mit 46 Artikeln. Der Entwurf befasst sich insbesondere mit der Struktur der beruflichen Vorsorge, den Grundsätzen der Führung, mit der Art und Weise der Information der Versicherten, der Ausgestaltung der Vorsorgepläne sowie der Kontrolle und der Aufsicht.

Als wissenschaftlichen Hintergrund des Gesetzesentwurfes des ASIP dient eine vom Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik St. Gallen (FEW-HSG) erarbeitete Studie. Aus dieser Studie mit dem Titel "Die 2. Säule der schweizerischen Altersvorsorge im Wandel" gehen folgende wesentlichen Erkenntnisse hervor: Das Finanzierungsverfahren der Beruflichen Vorsorge (Kapitaldeckungsverfahren) führt im Unterschied zum Umlageverfahren der AHV gesamtwirtschaftlich zu einer höheren Kapitalbildung. Für eine Volkswirtschaft ist die Äufnung von Kapital von grossem Vorteil. Dank diesem Kapitalstock sind beispielsweise zusätzliche Investitionen möglich. Die Studie zeigt auf, dass in der Schweiz nicht von einem Übersparen und einer Überkapitalisierung gesprochen werden könne. Ein in der Studie vorgestellter Renditevergleich der beiden Finanzierungsverfahren zeigt zudem, dass das Kapitaldeckungsverfahren Renditevorteile aufweist. Entsprechend diesen Überlegungen postuliert die Studie, von einer Lockerung des Deckungsgraderfordernisses von 100% abzusehen. Das Umlageverfahren ist auch für Teile der beruflichen Vorsorge nicht sinnvoll.

Vor diesem Hintergrund ist der ASIP der festen Überzeugung, dass mit einer Neuformulierung des BVG zeitgemässe Rahmenbedingungen und Entscheidungs-Spielräume zugunsten der Versicherten geschaffen sowie das Verständnis für die berufliche Vorsorge erhöht werden können. Dazu ist jedoch die Bereitschaft aller Beteiligten erforderlich. Im Interesse der beruflichen Vorsorge ist jetzt eine Grundsatzdiskussion zu führen.

ASIP Schweizerischer Pensionskassenverband

Beilagen (auch download unter www.asip.ch, News)

- Gesetzesentwurf Neues BVG (pdf-Format) - Management Summary Studie FEW-HSG (pdf-Format) - Vollständige Studie (auf Anfrage)

Zur Beantwortung allfälliger Fragen stehen Ihnen der Präsident Hans Ender (044 915 46 79) und der Direktor des ASIP, Hanspeter Konrad, zur Verfügung (043 243 74 15)

Der ASIP setzt sich für die Erhaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge ein. Er repräsentiert 1047 Mitglieder mit einem Vorsorgevermögen von gegen CHF 370 Mia.


Medienkontakt:
ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband; Pressestelle Kreuzstrasse 26 8008 Zürich Tel.: +41/43/243'74'15 E-Mail: info@asip.ch Internet: www.asip.ch

Kontakt:
Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)
Kreuzstrasse 26
8008 Zürich

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