Schiedsgericht bestätigt Vontobel als Kompetenzzentrum für das Anlagegeschäft von Raiffeisen bis Mitte 2017

14.01.2015, Notenstein und ihren Tochtergesellschaften ist es grundsätzlich untersagt, die im Kooperationsvertrag vereinbarten Dienstleistungen und Produkte für Raiffeisen-Kunden bereitzustellen. Das Schiedsgericht bestätigt mit seinem nun vorliegenden Entscheid die Position von Vontobel in der zentralen Fragestellung.
Vontobel wird wie bisher als Anlage-Kompetenzzentrum sämtliche Produkte und Dienstleistungen für Raiffeisen in unvermindert hoher Qualität bereitstellen. Im Rahmen einer zeitgemässen offenen Distributionsstrategie stehen die bewährten Vontobel-Produkte den Kundinnen und Kunden von Raiffeisen selbstverständlich auch nach 2017 uneingeschränkt zur Verfügung.
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