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ASTAG begrüsst Lösung für Aus- und Weiterbildung


ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband

15.06.2007, Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG begrüsst den Entscheid des Bundesrates, die Vorschriften zur obligatorischen Aus- und Weiterbildung im Strassentransportgewerbe auf eine moderate Weise an die Bestimmungen der EU anzupassen. Ursprünglich wären nebst der heutigen Führerprüfung zusätzlich bis zu 280 Stunden Grundausbildung vorgesehen gewesen. Dagegen hat sich die ASTAG erfolgreich gewehrt. Stattdessen ist nun nebst einem Weiter- bildungsobligatorium von 35 Stunden in 5 Jahren bei der Grundausbildung lediglich eine Prüfung vorgesehen.


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Aufgrund der Vorschriften in der Europäischen Union (EU) hat sich die Schweiz gezwungen gesehen, eine Chauffeurzulassungsverordnung für die berufsmässigen Fahrerinnen und Fahrer im Strassentransportgewerbe zu erlassen. Erfreulicherweise hat sich der Bundesrat nun zu einer eher moderaten Lösung entschlossen, was die ASTAG ausdrücklich begrüsst. Ursprünglich war geplant gewesen, nebst der heutigen Führerprüfung obligatorisch 140 bis 280 Stunden an zusätzlicher Grundausbil-dung vorzuschreiben. Darauf wird nun verzichtet und statt dessen eine umfassende theoretische und praktische Prüfung eingeführt.


Ebenfalls mehr oder weniger zufrieden ist die ASTAG mit der neuen Regelung für die obligatorische Weiterbildung, die neu mit 35 Stunden innert 5 Jahren dotiert wird. Auch hier hatte zunächst die Absicht bestanden, weitergehende Massnahmen zu ergreifen und für Chauffeure, die im Güter- und Personentransport tätig sind, 21 Stunden zusätzlich vorzuschreiben.


In Kraft tritt die neue Regelung auf den 1. September 2009. Die ASTAG zeigt sich befriedigt darüber, dass der Bundesrat in diesem Sinne entschieden hat und das Strassentransportgewerbe nicht mit noch rigoroseren Bestimmungen belastet wird. Sie setzt nun darauf, dass auch eine praxisnahe Umsetzung erfolgt.

Kontakt:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Wölflistrasse 5
3006 Bern

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