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Flughafen Zürich AG: Erweiterung Schallschutzprogramm


Flughafen Zürich

23.06.2015, Der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG hat an seiner heutigen Sitzung die Neuberechnung der Schallschutzmassnahmen mit zusätzlichen Kosten von 100 Millionen Franken verabschiedet. Die Umsetzung der Massnahmen soll bis 2025 erfolgen.


Logoregister

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, hat die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014 verpflichtet, bis Ende Juni 2015 ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Zusätzlich zu den im Rahmen des ursprünglichen Schallschutzprogramms „Programm 2010“ geschätzten 240 Millionen Franken für Lärm- und Anwohnerschutz hat der Verwaltungsrat heute weitere Massnahmen in der Höhe von 100 Millionen Franken verabschiedet.

Der Betrag wird per sofort zurückgestellt, was zu einer einmaligen erfolgswirksamen Sonderbelastung der Konzernrechnung 2015 führt. Die zusätzlichen Kosten von 100 Millionen Franken werden aus heutiger Sicht keine Wiedereinführung einer Passagierlärmgebühr auslösen. Die Finanzlage des Fluglärmfonds sowie die bis 2025 zu erwartenden Einnahmen aus den Flugzeuglärmgebühren sollten für die Finanzierung ausreichen.

Das erweiterte Schallschutzprogramm wird nun rechtzeitig beim BAZL eingereicht. Dort wird das Gesuch auf Vollständigkeit geprüft und anschliessend öffentlich aufgelegt. Details zum erweiterten Programm können erst dann publiziert werden.


Medienkontakt:
Flughafen Zürich AG Telefon: 043 816 99 99 Telefax: 043 816 46 15 E-Mail: medien@zurich-airport.com

Kontakt:
Flughafen Zürich
Flughafen Kloten
8058 Zürich-Flughafen

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