Bundesverwaltungsgerichtsentscheid zu den Flugbetriebsgebühren am Flughafen Zürich

03.07.2015, Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdeverfahren über die Festsetzung der Flugbetriebsgebühren am Flughafen Zürich für die Jahre 2014 bis 2017 am 25. Juni 2015 einen Entscheid gefällt.
Die Flughafen Zürich AG wird nun die Erwägungen und Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelnen prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Weil mit dem Urteil noch kein endgültiger Entscheid vorliegt, können die in der Genehmigungsverfügung vom 14. November 2013 vorgesehenen neuen Flugbetriebsgebühren vorerst nicht in Kraft gesetzt werden. Es werden also weiterhin die bisherigen Flugbetriebsgebühren (insbesondere Landegebühren und Passagiergebühren) erhoben.
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