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Neue Schweizer Internetadressen deutlich teurer - «.ch» erhält Konkurrenz durch «.swiss»


dot.swiss

Bern (helpnews) - 16.07.2015, Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat eine weitere Katze aus dem Sack gelassen. Dass die neu geschaffene Schweizer Top-Level-Domain künftig «.swiss» heissen wird, war bereits bekannt. An einer Tagung Anfang Juli orientierte das Bakom nun erstmals über die Gebühren der neu geschaffenen «.swiss-Domain». Dies verursachte eine gewisse Aufregung unter den versammelten Registraren und Fachleuten.



Die jährliche Gebühr für eine Internetadresse mit der Endung «.swiss» soll nämlich bei CHF 90 pro Jahr liegen, während ein Namenszuteilungsmandat mit CHF 2'900 zu Buche schlägt. Hinzu kommen Verwaltungsabgaben von CHF 360 pro Jahr, plus die jeweilige Mehrwertsteuer. Registrare und Wiederverkäufer können eine zusätzliche Gebühr erheben.

Stolze Preise
Die im Vergleich zur «.ch»-Domain markant höheren Preise rechtfertigt das Bundesamt mit seiner neuen Funktion als Registerbetreiberin. Gebühren erhebt daneben auch die US-amerikanische Organisation Icann, welche die Domainnamen weltweit kontrolliert. Zum Vergleich: Die jährliche Domaingebühr einer «.ch»-Adresse gibt es bereits ab zehn Franken. Trotz der höheren Preise für die Domain «.swiss» erwartet das Bakom eine rege Nachfrage. Werner Staub vom Internet Council of Registrars (CORE), welcher das Bundesamt berät, rechnet mittelfristig mit einem Umfang von rund 10‘000 «.swiss»-Domains.

Firmenkunden zuerst
Die Vergabe der «.swiss»-Domainnamen beginnt Anfang September 2015 und berücksichtigt in einer ersten Phase ausschliesslich Firmenkunden, welche über einen eingetragenen Markennamen verfügen. Anders als im Segment der «.ch»-Domains wird es bei der Vergabe der neuen «.swiss»-Adresse also kein «first come, first serve» geben.

Neu wird das Bakom prüfen, ob der Gesuchsteller über einen «generischen Bezug» zum Namen der Internetadresse verfügt. So soll beispielsweise ein einzelnes Hotel nicht den Namen «tourismus.swiss» beanspruchen können. Dies ist einer Organisationen vorbehalten, welche die entsprechende Personengruppe und den Namensraum vollständig abdeckt, beispielsweise ein Tourismus-Verband. Falls zwei Gesuchsteller sich um dieselbe Domain buhlen, ohne sich einigen zu können, kann das Bakom als Registerbetreiberin die Adresse per Los oder mittels Bieterverfahren vergeben.

Noch keine Privatpersonen zugelassen
Die Endkunden müssen ihr Gesuch mit dem gewünschten Domainnamen bei einem Registrar anmelden. Das Bakom prüft daraufhin, ob ein objektiver Bezug des Domainnamens mit dem Namen der Firma gegeben ist.

Ausländische Gesellschaften müssen mindestens einen Firmensitz in der Schweiz nachweisen können, um sich für eine «.swiss»-Adresse bewerben zu können. Ob sich dereinst auch natürliche Personen ohne Handelsregistereintrag für eine Internetadresse mit Endung «.swiss»- bewerben können, ist noch nicht entschieden.


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