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Prämienkorrektur: Zuschläge für das Jahr 2016


Bundesamt für Gesundheit BAG

25.08.2015, Zwischen 1996 und 2013 wurden in einigen Kantonen im Verhältnis zu den Leistungen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenkassenprämien bezahlt. Dieses Ungleichgewicht wird zwischen 2015 und 2017 teilweise ausgeglichen. Deshalb müssen die Versicherten in elf Kantonen 2016 erneut einen Prämienzuschlag bezahlen; dieser beträgt maximal 48 Franken. Welche Beträge die Versicherten in den Kantonen erhalten, in denen zu hohe Prämien bezahlt wurden, wird voraussichtlich im Februar 2016 bekannt sein.



Im Jahr 2016 betragen die Prämienzuschläge für die die Versicherten in den Kantonen BE, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR und JU 48 Franken, im Kanton LU sind es 18 Franken. Aus diesen Zuschlägen resultiert insgesamt eine Summe von rund 100 Millionen Franken.

Der Prämienzuschlag übersteigt den jährlich an die Bevölkerung rückverteilten Ertrag der Lenkungsabgaben (CO2, VOC) nicht. Dieser beträgt für das Jahr 2016 Fr. 62.40. Der Zuschlag zur Krankenkassenprämie wird in der Prämienabrechnung klar ausgewiesen.

Mit den Prämienzuschlägen werden die Beträge mitfinanziert, welche die Versicherten mit Wohnsitz in Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu hohe Prämien bezahlt wurden, zurück erhalten. Die Höhe der Prämienabschläge und Rückerstattungen für nächstes Jahr werden erst im Februar 2016 publiziert, da die als Berechnungsgrundlage dienende Anzahl der Versicherten erst zu diesem Zeitpunkt bekannt sein wird.

Der Prämienzuschlag wird auch bei Versicherten erhoben, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlen (z. B. Prämienverbilligung).

Die Prämienkorrektur im Detail
Zwischen 1996 und 2013 sind in den Kantonen Ungleichgewichte zwischen den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) und den Kosten für die medizinischen Leistungen entstanden. In gewissen Kantonen war das Verhältnis der Prämien zu den Kosten tiefer als in anderen Kantonen. Im März 2014 hat das Parlament einen Teilausgleich dieser Ungleichgewichte im Umfang von insgesamt 800 Millionen Franken beschlossen. Dieser Betrag wird zu je einem Drittel vom Bund, den Krankenkassen und den Versicherten jener Kantone finanziert, in denen zu tiefe Prämien bezahlt wurden.

Der Anteil des Bundes von 266 Millionen Franken wird über drei Jahre zu gleichen Tranchen ausbezahlt. Die Krankenkassen bezahlen ihren Anteil Ende 2016. Sie finanzieren ihren Beitrag mit einem Einmalzuschlag auf die Prämien der Versicherten. Wenn ihre Reserven übermässig sind, kann der Betrag auch den Reserven entnommen werden.

Die Versicherten jener Kantone, die zu tiefe Prämien bezahlt haben, bezahlen ihren Anteil am Prämienausgleich mit einem Prämienzuschlag während höchstens drei Jahren. Der Prämienzuschlag kann je nach Kanton unterschiedlich sein, wird aber den jährlich an die Bevölkerung rückverteilten Ertrag der Lenkungsabgaben nicht übersteigen. Der Zuschlag wird vom Bundesamt für Gesundheit jedes Jahr festgelegt. Die Krankenkassen weisen diesen Zuschlag auf der ordentlichen Prämienrechnung klar aus. 2017 wird kein Prämienzuschlag mehr erhoben, da mit den Prämienzuschlägen der Jahre 2015 und 2016 der von den Versicherten zu leistende Beitrag von maximal 266 Millionen Franken erreicht ist.


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