BAG: Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts


Bundesamt für Gesundheit BAG

14.09.2015, Der Bundesrat hat heute beschlossen, eine Modernisierung des Schweizer Chemikalienrechts in die Wege zu leiten. Ziel der Weiterentwicklung der Chemikaliengesetzgebung ist es, den Schutz vor Chemikalien für Mensch und Umwelt in der Schweiz unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der internationalen Regulierung weiter zu erhöhen. Dabei sollen neue Handelshemmnisse möglichst vermieden und die wissenschaftlich- technische Zusammenarbeit im Chemikalienbereich mit ausländischen und internationalen Behörden ausgebaut werden.


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Chemikalien sind ein wichtiger Bestandteil des heutigen Lebens und tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz bei. Mensch und Umwelt sind jedoch vor gefährlichen Chemikalien zu schützen. Um das hohe Schutzniveau in der Schweiz nachhaltig zu sichern und dabei der internationalen Entwicklung - unter anderem in der Europäischen Union (EU) - bei der Beurteilung und Regulierung von Chemikalien Rechnung zu tragen, nimmt der Bundesrat eine gezielte Anpassung des Schweizer Chemikalienrechts an die Hand.

Die geplante Weiterentwicklung des Schweizer Chemikalienrechts zielt darauf ab, den Kenntnisstand der Behörden über chemische Stoffe auf dem Schweizer Markt weiter zu verbessern. Der Bundesrat will insbesondere vermeiden, dass chemische Stoffe in der Schweiz auf den Markt kommen, ohne dass die zur Beurteilung ihrer Gesundheits- und Umweltrisiken erforderlichen Daten vorliegen. Zudem sollen dank einer Meldepflicht für gefährliche Zwischenprodukte bestehende Informationslücken geschlossen werden. Dies ermöglicht etwa den Notfalldiensten rasch auf diese Daten zurückzugreifen und Notfallauskünfte zu erteilen. Die Behörden sollten zudem zu einzelnen risikobehafteten Stoffen weitere Daten zur Abklärung verlangen können.

Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, die erforderlichen, Anpassungen auf Verordnungsebene auszuarbeiten und ihm bis Ende 2017 zu unterbreiten. Dies unter dem frühzeitigen Einbezug der interessierten Kreise, um eine ausgewogene, praxisorientierte Weiterentwicklung des Chemikalienrechts sicherzustellen.

Parallel dazu hat der Bundesrat entschieden, Kooperationsmöglichkeiten zur Vertiefung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Behörden oder mit Behörden einzelner Länder zu prüfen. Im Vordergrund stehen dabei die Zusammenarbeit in der Beurteilung von chemischen Stoffen und ein Wissensaustauch mit der Europäischen Chemikalienagentur ECHA. Nach der Konsultation der betroffenen Kreise soll hingegen die Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Marktzugangsabkommen im Chemikalienbereich mit der EU zum jetzigen Zeitpunkt nicht aktiv weiterverfolgt werden.


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