Communiqué - Prämiendämpfung mit Reserven nicht erlaubt
.jpg)
28.09.2015, Die Reserven eines Krankenversicherers dürfen nicht zur Senkung von prognostizierten Kosten des Folgejahres eingesetzt werden. Damit fällt eine Dämpfung der Prämien zum Beispiel für das Jahr 2016, wie es einige Vertreter der Gesundheitsdirektorenkonferenz fordern, ausser Betracht. Jede einzelne Prämie muss vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden.
BAG bewilligt nur kostendeckende Prämien
Die Reserven der Krankenversicherer reichen aktuell, um die Kosten für rund drei Monate zu decken. Würden diese Reserven dazu benützt, systematisch das Kostenwachstum zu glätten, wären sie rasch aufgebraucht und könnten nicht mehr zur Tilgung von unerwarteten Entwicklungen (zum Beispiel bei einer Grippewelle) oder Zufallsschwankungen eingesetzt werden, wofür sie bestimmt sind. Ist der Notgroschen einmal verbraucht, steht er für die Versicherten nicht mehr zur Verfügung. Eine solche Situation würde dazu führen, dass die Krankenversicherer alle paar Jahre «überdimensionale» Prämienerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich vornehmen müssten, um die Reserven wieder aufzubauen. Als in der Ära Couchepin der Reserveabbau 2007 und 2008 zur Prämiendämpfung politisch forciert wurde, folgte das böse Erwachen mit einem weit überdurchschnittlichen Prämienwachstum in den Folgejahren bei Fuss.
Gesamtentwicklung im Auge behalten
Vor diesem Gesamthintergrund erstaunt die regelmässige, politisch motivierte Forderung von Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsdirektorenkonferenz, dass die Reserven systematisch zur Dämpfung des erwarteten Kostenanstiegs eingesetzt werden sollen. Im Gegensatz zur öffentlichen Hand können Krankenversicherer in den Konkurs gehen.
Jeder Krankenversicherer muss für die Prämienberechnung die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens im Auge behalten. Die Leistungskosten des laufenden Jahres und des Folgejahres gehören genauso dazu wie die Verwaltungskosten von rund fünf Prozent und die Antizipation des Versichertenbestandes, inklusive dem damit verbundenen, obligatorischen Reserveaufbau, falls ein Wachstum stattfindet. Börsenentwicklung, Abschreibungen und Investitionen kommen hinzu.
Medienkontakt:
Sandra Kobelt Leiterin Politik und Kommunikation 032 625 42 57 079 227 94 90 sandra.kobelt@santesuisse.ch
Kontakt:
Römerstrasse 20
4500 Solothurn
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.