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Sucht Schweiz: Erfreulicher Tag für die Prävention


Sucht Schweiz

18.12.2015, Heute Morgen hat der Nationalrat sowohl die Revision des Alkoholgesetzes wie auch die Gesetzesänderung zur Kostenübernahme bei Alkoholvergiftung beerdigt. Ein Marsch in die falsche Richtung wurde damit endlich abgebrochen.


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Der Nationalrat hat heute zwei aus Präventionssicht höchstbrisante Vorlagen bachab geschickt; sowohl die seit Jahren in den Räten kursierende Revision des Alkoholgesetzes als auch die parlamentarischen Initiative «Komatrinker sollen Aufenthalte in Spital und Ausnüchterungszellen selber bezahlen» wurden abgeschrieben. Dass die sog. Komatrinker-Initiative vom Tisch ist, ist aus Sicht der Präventions- und Suchtfachorganisationen unzweifelhaft richtig. Denn die Einführung des Verursacherprinzips in der obligatorischen Krankenversicherung hätte womöglich dazu geführt, dass Behandlungsbedürftige nicht mehr ins Spital gehen. Damit wäre nicht nur jeglichen begleitenden präventiven Massnahmen der Riegel geschoben, sondern es wären auch notwenige Sofortmassnahmen unterlassen worden. Die Abschreibung des Alkoholgesetzes hingegen ist zweischneidig: Einerseits täte eine Anpassung dieses Gesetzes aus dem Jahr 1932 an die heutigen Gegebenheiten not. Andererseits hat sich die Vorlage im Verlauf der Debatten so weit von der ursprünglichen Absicht, den übermässigen Alkoholkonsum zu reduzieren entfernt, dass die Suchtfachorganisationen nun erleichtert sind, dass dieses Gesetz nun gescheitert ist.

Zurück auf Start

Mit den heutigen Entscheidungen stehen zwei für die öffentliche Gesundheit unheilvollen Vorlagen nicht mehr zur Diskussion. Diese ist damit aber nicht beendet; vielmehr gilt es nun, tragfähige Alternativen zu entwickeln. Mit der Ablehnung des Alkoholgesetzes hat das Parlament zu verstehen gegeben, dass die bis anhin verfolgte Strategie aus seiner Sicht wenig erfolgversprechend ist. Nun braucht es neue Vorschläge für eine sinnvolle Regulierung von Alkohol. Eine Regulierung, die den täglichen Herausforderungen im Umgang mit dem risikoreichen und übermässigen Alkoholkonsum Rechnung trägt, wie das beispielsweise mit Nachtverkaufsverboten in den Kantonen Genf und Waadt oder den Alkoholtestkäufen in verschiedenen Kantonen heute schon gemacht wird.

Aus der Sicht der Suchtfachorganisationen eröffnet der heutige Tag neue Möglichkeiten, wirklich wirksame Massnahmen zu diskutieren und gesetzlich zu verankern. Dafür werden sie sich weiterhin einsetzen.


Medienkontakt:
Monique Portner-Helfer

mportner-helfer@suchtschweiz.ch Tel: 021 321 29 74

Kontakt:
Sucht Schweiz
Avenue Louis-Ruchonnet 14
1003 Lausanne

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