TCS: Der Alpenschutz ist langfristig gewährleistet

12.01.2016, Im Rahmen eines Interviews in der Sendung 10vor10 vom 8. Januar präsentierte Verkehrsministerin Doris Leuthard ein neues Argument im Abstimmungskampf um die zweite Strassentunnelröhre am Gotthard: Die EU-Kommission teilte der Bundesrätin auf Anfrage mit, dass ein einspuriger Betrieb pro Tunnel keine Verletzung der bilateralen Verträge darstelle.
Die Umwelt ist und bleibt geschützt
Die Benützung nur einer Spur pro Tunnel ist im neuen Alpentransit-Gesetz (AtraG) verankert und das Verbot einer Kapazitätserhöhung am Gotthard im Alpenschutzartikel (Art. 84) der Schweizer Verfassung. Um eine Kapazitätserhöhung am Gotthard an der Urne zu beschliessen, bräuchte es folglich gleich eine doppelte Mehrheit von Volk und Ständen. Zudem ist es eine Tatsache, dass das Verkehrsaufkommen am Gotthard seit den 1990er Jahren stagniert und beim Schwerverkehr sogar leicht rückläufig ist. 2015 querten lediglich 3‘000 Fahrzeuge pro Tag den Gotthardtunnel. Die heute mögliche Kapazität von 5‘100 Fahrzeugen pro Tag wird damit bei weitem unterschritten.
Die Zahlen und Fakten zeigen klar: Am Gotthard wird es auch nach dem Bau einer zweiten Röhre nicht zu mehr Verkehr kommen. Das Hauptargument der Gegner ist konstruiert und entbehrt jeglicher empirischen Grundlage.
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