TCS: NAF-Vorlage in unverantwortbarer Weise in Frage gestellt

03.05.2016, Der TCS begrüsst die in der Detailberatung neu formulierten Vorschläge der Verkehrskommission des Nationalrates zum «Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)». Weil aber in der Schlussabstimmung das NAF-Gesetz als Ganzes von einer Mehrheit abgelehnt wurde, wird die gesamte Vorlage in unverantwortbarer Weise in Frage gestellt. Der TCS ruft den Nationalrat auf, auf die Vorlage einzutreten.
Der TCS begrüsst des Weiteren die folgenden Fortschritte beim NAF Dossier:
Die strikte Zweckbindung der Automobilsteuer für die Strasse, welche im Bedarfsfall nicht mehr einfach zu Gunsten der allgemeinen Bundeskasse abgezweigt werden darf.
Der Verzicht auf den automatischen Teuerungsausgleich beim Mineralölsteuerzuschlag.
Eine Klärung bei der Zuweisung der finanziellen Mittel zu Gunsten des Agglomerationsverkehrs, die nicht für die Finanzierung von Bahnprojekten verwendet werden dürfen, sondern nur noch für Projekte des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs (Tram, Busse etc.). Die S-Bahn- Projekte sind in Zukunft über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu finanzieren.
Leider hat eine Mehrheit der Kommission aber in der Schlussabstimmung das NAF-Gesetz abgelehnt und wird daher dem Nationalrat einen Nichteintretensantrag unterbreiten. Damit wird in unverantwortbarer Weise die gesamte Vorlage in Frage gestellt.
Für den TCS bilden der NAF und das strategische Ausbauprogramm der Strasseninfrastruktur (STEP) die Schlüsselelemente für die Zukunft der Mobilität in der Schweiz. Er appelliert deshalb an den Nationalrat, auf die parteipolitische Taktiererei zu verzichten, auf die Vorlage einzutreten und alsdann die im Nationalrat eingeschlagene Richtung im Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat zu bestätigen.
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